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Krefeld: Inder-Mord: Zeuge im Gericht verhaftet

VON DIETMAR SCHÖRNER - zuletzt aktualisiert: 12.12.2007 - 14:30

Krefeld (RPO). Der gestrige sechste Verhandlungstag im „Indermordprozess“ war mit Spannung erwartet worden. Die Zeugenaussage des aus Indien eingeflogenen Rajinder Pal M. stand an. Dem Inder ist freies Geleit zugesagt, denn er wurde für den Mord bereits zu lebenslänglicher Haft verurteilt.

Das Verwaltugnsgericht urteilte sexuelle Anspielungen als schwere Dienstvergehen.  Foto: rpo
Das Verwaltugnsgericht urteilte sexuelle Anspielungen als schwere Dienstvergehen. Foto: rpo

Zehn Jahre hatte er in hier abgesessen, dann wurde er nach Indien abgeschoben und hat Einreiseverbot für Deutschland. Am 2. Mai 1995 hatte der Mann gemeinsam mit den beiden Angeklagten Lakhvir und Andhir S. und weiteren Tätern einen Landsmann in Krefeld auf grausame Weise erschlagen. Es war eine Strafaktion wegen verletzter Ehre. Das Opfer hatte der Ehefrau des M. am Telefon sexuelle Angebote gemacht. Das ist für einen Sikh eine der großen Sünden und muss bestraft werden.

Im Gegensatz zu M. und einigen anderen Beteiligten hatten sich Lakhvir S. und Andhir S. sofort ins Ausland abgesetzt und wurden erst vor kurzer Zeit in den USA gefasst. Daher der späte Prozess. Detaillierte Aussage Bevor M. damals Deutschland verließ, wurde er von einem Richter nochmals zu der Tat vernommen. Er sagte sehr detailliert aus, auch was die Mitbeteiligung der anderen Inder betraf. Diese Aussage deckte sich weitgehend mit seiner Einlassung im Prozess 1995 und mit den damaligen polizeilichen Aussagen. Eigentlich ging es gestern nur darum, dass Rajinder M. diese Aussagen noch einmal bestätigte.

Sehr schnell sah sich der Vorsitzende Richter genötigt, dem Zeugen klar zu machen, dass er zwar damals im Prozess als Angeklagter ungestraft lügen durfte, aber dass er nun als Zeuge zur Wahrheit verpflichtet ist. Plötzlich war alles nämlich ganz anders. Möglicherweise, wie es die Staatsanwältin vermutet, weil er für die gleiche Tat nicht zwei mal bestraft werden kann, berichtet M., er ganz alleine habe die tödlichen Schläge geführt. Die Angeklagten, die er in seinen früheren Aussagen sehr schwer beschuldigt hatte, hätten auf der Roßstrasse überhaupt nicht geschlagen, im Gegenteil, sie hätten versucht, ihn zu hindern.

Trotz mehrfacher eindringlicher Verwarnung blieb M. bei seiner Aussage. „Sie lügen!“ sagte die Staatsanwältin und eröffnete ein Verfahren gegen den Zeugen. Zwei Kriminalbeamte waren angefordert und nahmen M. noch im Gerichtssaal fest. Heute wird er dem Haftrichter vorgeführt. Den Antrag, aufgrund der entlasteten Aussage, die beiden Angeklagten auf freien Fuß zu setzen, lehnte das Gericht ab.

Am Freitag, 14. Dezember, um 9.45 Uhr wird der Prozess fortgeführt.

Quelle: RP

 
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