Krefeld: Kfz-Meister zu lebenslanger Haft verurteilt
zuletzt aktualisiert: 18.08.2009 - 16:02Das Krefelder Landgericht hat im Prozess um die Ermordung eines Autohändlers ihr Urteil gefällt. Der 45-jährige Angeklagte wurde am Dienstag wegen Mordes und schwerer räuberischer Erpressung zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Zudem stellte das Gericht die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist eine vorzeitige Haftentlassung nach 15 Jahren ausgeschlossen. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der auf der Ferieninsel Mallorca festgenommene Mann im Mai 2008 in Krefeld einen 27-jährigen Autohändler in dessen Büro mit einem aufgesetzten Kopfschuss getötet und ausgeraubt hatte. Der Angeklagte selbst bestritt die Tat bis zuletzt und räumte lediglich eine Reihe von Banküberfällen in den 90er Jahren in Wuppertal und in der Nähe von Kiel ein.
Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag von Staatsanwältin Beate Döge. Sie hatte in ihrem Plädoyer erklärt, das Motiv sei ein "Gewinnstreben um jeden Preis" gewesen. Um ein besseres Leben zu führen, habe der Angeklagte das Leben des 27-Jährigen ausgelöscht. Er sei ein gefühlskalter und rücksichtsloser Mensch, der bereit sei, über Leichen zu gehen, um sich Geld zu beschaffen.
Die Anwälte der Eltern des Opfers hatten sich dem Plädoyer der Staatsanwältin angeschlossen und davon gesprochen, dass die Tat eine Hinrichtung gewesen sei. Der Angeklagte habe den Weg der "kriminellen Geldbeschaffung ohne Rücksicht auf Verluste" gewählt.
Der Angeklagte hatte kurz vor dem Urteil in seinem "letzten Wort" gesagt: "Den Mord habe ich nicht begangen. Der wahre Täter läuft frei herum. Er hat auch das Geld, was bei der Tat erbeutet wurde. Ich habe ihm nur geholfen."
Sein Anwalt Joachim Müller hatte in seinem Plädoyer Freispruch gefordert. Seiner Ansicht nach gibt es eine Reihe von Zweifeln an der Schuld seines Mandanten. "Er war bei den Banküberfällen in den 90er Jahren immer äußerst vorsichtig, hat nie jemanden verletzt und war aufwendig maskiert", sagte Müller. "Dieser Mord aber passt gar nicht zu ihm. Warum soll er unmaskiert jemanden rücksichtslos erschießen?"
Für das Gericht war letztlich eine Vielzahl von Indizien entscheidend. So hatten die Ermittler am Tatort im Büro des erschossenen Autohändlers DNA-Spuren des Angeklagten gefunden, die Tatwaffe wurde später in seinem Auto entdeckt. "Die Version, wonach er dem eigentlichen Täter nur geholfen haben will, ist nicht nachvollziehbar", sagte der Vorsitzende Richter. "Er hat uns hier etwas weismachen wollen und sich dabei in Widersprüche verstrickt."
Der Angeklagte hatte bis zuletzt behauptet, ein "Paul Verhoeven" aus den Niederlanden habe die Tat begangen. Weitere Angaben zum angeblich "wahren Täter" wollte er nicht machen, um seine Familie nicht zu gefährden. Für die Existenz eines "Paul Verhoeven" hatten jedoch weder das Gericht noch die Staatsanwaltschaft Anhaltspunkte gefunden.
Dennoch will die Verteidigung das Urteil anfechten: Noch im Gericht kündigte der Anwalt des Angeklagten an, in Revision gehen zu wollen.
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