Krefeld: Königstraße: Neuer Verkehrsplan
VON JENS VOSS - zuletzt aktualisiert: 30.08.2010Krefeld (RPO). Feinstaub In ihrer Stellungnahme zum Luftreinhalteplan lehnt die Stadt die Verkehrsberuhigung der Königstraße ab. Geplant ist, die Verkehrsbelastung durch eine neue Wegführung zu entschärfen.
Die Stadt fordert von der Bezirksregierung Düsseldorf, die im Luftreinhalteplan für Krefeld vorgesehen Umweltzone nicht schon ab dem 15. November, sondern erst ab dem 1. Januar 2011 in Kraft zu setzen. Zudem soll die Verkehrsführung für die Königstraße geändert werden, um die Schadstoffbelastung dort zu entschärfen. Dies geht aus dem Entwurf der Stellungnahme der Stadt hervor, der in der Ratssitzung am 9. September verabschiedet werden soll. Erwartungsgemäß wird in dem Entwurf, der unserer Zeitung vorliegt, die Verkehrsberuhigung der Königstraße als unverhältnismäßig abgelehnt.
Die Stadt macht bei der Königstraße geltend, dass die prognostizierten Verkehrsbewegungen von 7000 bis 9000 Autos pro Tag zu hoch angesetzt sind und die Belastung durch Änderungen bei der Verkehrsführung entscheidend gesenkt werden kann. Geplant ist, die Königstraße für den Durchgangsverkehr vom Südwall her zu sperren. Demnach könnte man nicht mehr vom Südwall in die Königstraße einbiegen, um so zur St.-Anton-Straße durchzufahren. Man müsste vielmehr über Ostwall und Marktstaße zur Königstraße gelangen. Die Stadt geht davon aus, dass dadurch die Verkehrsbelastung um ein Drittel zurückgehen würde. Im Einzelnen will die Stadt gegenüber der Bezirksregierung folgende Einwände geltend machen: – Das vorgesehene Verkehrsverbot für Lkw über 3,5 t auf Nassauer-/Oranier- und Preußenring, zwischen Blumentalstraße und St.-Töniser soll geändert werden. Die Stadt geht davon aus, dass es "offenbar um eine unbeabsichtigte Veränderung der Maßnahmenbeschreibung" handelt. Zuvor sei die Westparkstraße als westlicher Beginn der Sperrung vorgesehen gewesen. "Dies sollte beibehalten werden", so dass das Lkw-Verkehrsverbot auf Nassauer-/Oranier- und Preußenring, zwischen Blumentalstraße und dem Kreuzungsbereich Westparkstraße-Nordwall-Preussenring gelten würde.
– Das Verkehrsverbot für Lkw über 3,5 t auf der Lange Straße, zwischen Berliner Straße und Einmündung Bahnhofstraße, lehnt die Stadt ab. Begründung: "Die Sperrung der Lange Straße neben der Sperrung der parallel verlaufenden Strecke der Mündelheimerstraße-Wüsterathstraße-Bahnhofstraße-Niederstraße unterbindet jeglichen direkten Lkw-Verkehr zwischen dem Hafen und den Unternehmen im Norden von Krefeld-Uerdingen. Ebenso ist die schnelle Erreichbarkeit der B 288 und der A 57 für die Betriebe nördlich von Krefeld-Uerdingen nicht mehr möglich."
Wo die Stadt zustimmt
Folgenden Punkten im Luftreinhalteplan erteilt die Stadt ihre Zustimmung:
Verkehrsverbot für Lkw über 3,5 t auf der Sternstraße und der Hülserstraße, zwischen Friederichsplatz und dem Kreuzungsbereich Girmesgath/ An der Pauluskirche; auf der Kölner Straße, zwischen Unter-/Obergath und der A44-AS Osterath/Fischeln; auf der Mündelheimer Straße, Wüsterathstraße, Bahnhofstraße und Niederstraße. Die Stadt möchte, dass Lieferverkehr und der Verkehr von Anliegerfirmen von den Verboten ausgenommen werden.
Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Ober-/Untergath auf 50 km/h, zwischen der Einmündung Gladbacher Straße/Obergath und der Kreuzung Hauptstraße/Untergath; auf der Berliner Straße auf 50 km/h, zwischen der A57-AS Krefeld/Krefeld-Zentrum und der Einmündung Glockenspitzstraße
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