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Krefeld: Laternenabschaltung: Konzept wird überarbeitet

VON SEBASTIAN PETERS - zuletzt aktualisiert: 10.02.2012

Krefeld (RP). Die Stadtverwaltung will die beabsichtigte Abschaltung aller Laternen in Krefeld zwischen 1.15 Uhr und 3.30 Uhr ab Mai noch einmal intern diskutieren. Dies teilte Stadtsprecher Timo Bauermeister auf Anfrage unserer Redaktion mit.

Die Stadtverwaltung will die beabsichtigte Abschaltung aller Laternen in Krefeld zwischen 1.15 Uhr und 3.30 Uhr ab Mai noch einmal intern diskutieren.  Foto:  UD
Die Stadtverwaltung will die beabsichtigte Abschaltung aller Laternen in Krefeld zwischen 1.15 Uhr und 3.30 Uhr ab Mai noch einmal intern diskutieren. Foto: UD

"Angesichts der öffentlichen Diskussion wird das Thema Anfang der kommenden Woche nochmals in der Verwaltung aufgearbeitet."

Der Krefelder SPD-Bundestagsabgeordnete Bernd Scheelen kritisierte gestern: "In einer Zeit, in der Städte neue und moderne Lichtilluminationen umsetzen, damit sie auch nachts attraktiv und futuristisch aussehen, schaltet Krefeld das Licht ab. Das ist wieder einmal ein Rückschritt, der nicht nur der Attraktivität, sondern auch der Sicherheit in unserer Stadt schadet."

Er kritisiert auch das Fehlen einer Verwaltungsvorlage über die Auswirkungen einer Abschaltung: "Ein sehr ärgerliches Versäumnis", so Scheelen. Die SPD spreche sich weiterhin für eine durchgehende nächtliche Beleuchtung durch Laternen auf Krefelder Stadtgebiet aus und wolle dies im Rat fordern.

Kritisch gesehen wird weiterhin auch die "Parklichtpflicht", die Pflicht zum Anschalten des Parklichts am Auto bei abgeschalteter Laterne. Jürgen Herzog, Vorsitzender des Arbeitskreises Krefelder Bürgervereine (AKB), nennt die in der Straßenverkehrsordnung formulierte Parklichtpflicht "unsinnig": "In aller Regel schalten motorisierte Verkehrsteilnehmer nächtens ihr Fahrlicht ein, damit sie im Wege stehende Gegenstände und Bauwerke und andere Einrichtungen wahrnehmen können, also auch parkende Kfz, die gegenüber anderen Hindernissen noch den Vorteil von Reflektoren haben." Solange die Rechtslage nicht eindeutig geklärt ist, solle die Verwaltung von einer Abschaltung der Straßenlaternen absehen, fordert Herzog.

Quelle: RP/rl


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