Krefeld: Letzte Hilfe Amtsgericht
VON JULIA NAKÖTTER - zuletzt aktualisiert: 11.04.2007Krefeld (RPO). Dramatisch angestiegene Anzahl von Betreuungsverfahren: Mehr als 3000 Krefelder stehen unter der Obhut eines gesetzlichen Betreuers. Vorsorgevollmachten vermeiden die Hilfe von Amts wegen.
Katharina F.* ist verwirrt. Seit Monaten häufen sich bei der 85-Jährigen Anzeichen einer Altersdemenz. Wenn es hart auf hart kommt, hilft ihr Sohn. Der hat als ihr Bevollmächtigter einen „klaren Auftrag für schwere Zeiten“. „Das ist der Idealfall“, sagt Stefan Zembol, Richter beim Krefelder Vormundschaftsgericht. „Viele Angehörige machen sich jedoch zu spät Gedanken über eine Betreuung im Alter. Oft muss dann ein Verfahren beim Amtsgericht eingeleitet und ein gesetzlicher Betreuer bestellt werden.“
Seit 1992 ist die Anzahl der Betreuungsverfahren beim Amtsgericht dramatisch angestiegen: von knapp 2200 auf rund 3900 (Stand März 2007). Hilfe von Amts wegen erhalten Psychischkranke sowie geistig-, seelisch und körperlich Behinderte. „Die größte Gruppe der gesetzlich Betreuten sind allerdings alte Menschen, die ihre persönlichen und finanziellen Belange nicht mehr alleine wahrnehmen können“, sagt Zembol. Der demografische Wandel in der Seidenstadt schlägt sich auch in der Statistik der städtischen Betreuungsstelle nieder. Koordinatorin Veronika Behnke-Stemes: „Von rund 3100 rechtlich Betreuten sind 18,9 Prozent zwischen 80 und 89 Jahren alt.“ Knapp darunter (mit 16,6 Prozent) liegt die Gruppe der 70- bis 79-Jährigen.
Wer betreut?
Beratung Drei Betreuungsvereine.
Vereine Der Katholische Verein für soziale Dienste (SkM), der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und die Diakonie Krefeld beraten Angehörige rund um das Thema Vorsorgevollmacht.
Ansprechpartner bei der Stadt ist Veronika Behnke-Stemes, Telefon 86 32 78.
Vordruck einer Vollmacht unter www.justiz.nrw.de
Vorsorgevollmachten gefragt
Auch wenn die Anzahl der Betreuungsverfahren in Krefeld innerhalb von 15 Jahren deutlich gestiegen ist, registrieren Betreuungsstelle und Amtsgericht jetzt eine Veränderung im Betreuungsverhalten. „Die Nachfrage nach der so genannten Vorsorgevollmacht steigt“, berichtet Veronika Behnke-Stemes. „Sie ist das sanftere Mittel im Vergleich zur gesetzlichen Betreuung.“ In den meisten Fällen ließe sich durch eine Vorsorgevollmacht die Bestellung eines Vertreters von Amts wegen vermeiden. „Viele fitte Senioren machen sich frühzeitig Gedanken über ihre Betreuung im Alter, so dass die Anzahl der Betreuungsverfahren in Krefeld nun stagniert“, sagt Richter Stefan Zembol. Bei einer Vorsorgevollmacht entscheidet der zu Betreuende selbst, wer ihn vertritt, wenn rechtsverbindliche Erklärungen gefordert sind. Ehepartner, Kinder oder Eltern dürfen dies nicht automatisch – sie brauchen dafür einen klaren Auftrag. „Zwingend bei einer Vollmacht ist das uneingeschränkte Vertrauen zum Helfer“, sagt Behnke-Stemes. Der Bevollmächtigte darf sich um die Gesundheitsvorsorge kümmern, den Aufenthalt des Betreuten bestimmen, ihn bei Behörden oderGericht vertreten sowie sein Vermögen verwalten. „Ob Vollmacht oder gesetzlicher Betreuer, die Auswirkungen sind dieselben“, erklärt Zembol. „Eine andere Person regelt ihre Belange, sobald sie es nicht mehr können. Zuvor gilt das Grundrecht auf Selbstbestimmung, das in der Vorsorgevollmacht geregelt wird.“
*Name von der Redaktion geändert.
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