Krefeld: Mehr Klagen gegen Hartz IV
VON MAXIMILIAN PLÜCK - zuletzt aktualisiert: 05.10.2007Krefeld (RPO). Auch in der Seidenstadt gehen immer mehr Empfänger von Hartz IV gerichtlich gegen ihre Bescheide vor. Die Zahl der Gerichtsverfahren stieg in einem Jahr um ein Drittel. Derzeit benötigen 20 700 Krefelder das Geld vom Staat.
Hartz IV
Inkrafttreten Gilt seit dem 1. Januar 2005
Maßnahmen Hartz IV fasste die Arbeitslosenhilfe und die Sozialhilfe zum Arbeitslosengeld II zusammen. Beide Sozialleistungen werden für erwerbsfähige Arbeitslose direkt von der Agentur für Arbeit verwaltet.
Optionskommunen Einige Kreise und Gemeinden haben sich vorbehalten, die Betreuung von Langzeitarbeitslosen selbst zu übernehmen.
Immer häufiger wehren sich Empfänger von Arbeitslosengeld vor Gericht gegen die Höhe ihrer Bezüge. Die gemeinsame Arbeitsgemeinschaft der Stadt Krefeld und der Arbeitsagentur (Arge) registrierte eine drastische Zunahme. Von Januar bis Anfang Oktober stieg die Zahl gegenüber dem gleichen Vorjahreszeitraum um 33 Prozent. Insgesamt 298 Krefelder wollten eine richterliche Entscheidung zu ihren Hartz-IV-Leistungen. Zwar liegt Krefeld damit fünf Prozentpunkte unter dem Wert fürs gesamte Bundesgebiet. Dennoch ist eine Zunahme um ein Drittel immer noch ungewöhnlich hoch.
In diesem Jahr entschieden die Sozialrichter bislang über 127 der Krefelder Fälle. Dass die Erfolgsaussichten der Hartz-IV-Empfänger sehr hoch sind, belegen die Zahlen: Bei rund 60 Prozent fiel die Entscheidung ganz oder teilweise zugunsten der Kläger aus. Lediglich 40 Prozent wurden abgewiesen.
Erst Widerspruch, dann Klage
Damit ein Betroffener überhaupt erst vors Landessozialgericht ziehen kann, muss er zunächst aber bei der Verwaltung – also der Arge – Widerspruch gegen den Bescheid einlegen. Die Behörde entscheidet dann intern, ob sie sich auf den Antragssteller zubewegt. Falls nicht, kann der Betroffene klagen.
Auch die Zahl der Widersprüche ist in der Seidenstadt gestiegen: 1660 registrierte die Arge allein für 2007. Zwölf Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. „Bislang wurden davon 36,4 Prozent ganz oder teilweise stattgegeben“, erklärt der Teamleiter des Zentralbereichs der Arge, Stefan Schaaschmidt. „Die restlichen 63,6 Prozent könnten klagen.“ Damit erreicht Krefeld den Bundesschnitt. Die Pressesprecherin der Bundesagentur für Arbeit, Ilona Mirtsin, bestätigte gestern, dass im Bundesgebiet 37 Prozent der Fälle ganz oder teilweise für die Antragssteller entschieden wurden.
„Eigentlich ist es nicht ungewöhnlich, dass bei der Einführung eines neuen Gesetzes geklagt wird“, sagt Pressesprecher Carsten Karmanski vom Landessozialgericht NRW. „Eine neue Rechtslage wirft automatisch viele Fragen auf.“ Die Klagewelle angesichts der Hartz-IV- Gesetze erklärt sich der Richter deshalb vor allem mit der Masse der Betroffenen. „Hartz IV regelt den kompletten finanziellen Lebensbereich der Empfänger – also auch die Größe ihrer Wohnung.“
Und auch der Geschäftsführer der Krefelder Arge, Michael Kneiffl, hat Verständnis dafür, dass sich Menschen gerichtlich wehren: „Bei allen Entscheidungen, bei denen ein Ermessen der Behörde zugrunde liegt, ist es doch völlig legitim, sich diese von einem Gericht bestätigen zu lassen.“
Die Zahl der Krefelder Hartz-IV-Empfänger ist im Jahresverlauf in etwa konstant geblieben. Im September gab es nach Angaben der Arge 20 700 „gewerbsfähige Hilfebedürftige“. 14 760 lebten in so genannten Bedarfsgemeinschaften.
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