Krefeld: Mord nach Sex-Angebot: Zwei Inder angeklagt
VON DIETMAR SCHÖRNER - zuletzt aktualisiert: 21.11.2007 - 10:12Krefeld (RPO). Am dritten Verhandlungstag konnte gestern der Prozess gegen Lakhvir S. und Andhir S. vor der Zweite Große Strafkammer des Landgerichts Krefeld endlich beginnen.
Es geht um den Tod des Inders Rattan L., der am 2.Mai 1995 in Krefeld umgebracht wurde. Nachdem nunmehr auch gegen den im Oktober von den USA an Deutschland ausgelieferten Andhir S. die Anklage erhoben ist, wurden beide Prozesse zusammengelegt.
Während Lakhvir S. durch seinen Anwalt eine Erklärung verlesen lies, wollte sich Andhir S. nicht einlassen. Die Anklage wirft den beiden vor, mit dem schon zu lebenslänglicher Haft verurteilten Rajinder M. ihren Landsmann auf eine besonders grausame Art getötet zu haben. Auslöser der Tat: Das spätere Opfer soll der Ehefrau des schon Verurteilten am Telefon sexuelle Angebote gemacht haben. Der Anwalt von Lakhvir S. erklärte dazu, dass es in Indien einem gehörnten Ehemann zustehe, den Ehebrecher mit Schlägen zu bestrafen. Daran dürfe sich die Familie beteiligen. Dadurch würde die Ehre wiederhergestellt.
So sei es auch am 2.Mai 1995 gewesen, als Rattan L. von der Ehefrau nach Krefeld gelockt wurde. In der Wohnung eines indischen Freundes am Ostwall wurde die „Zeremonie“ vollzogen. Die Beteiligten hatten nach Aussage von S. bereits reichlich harten Alkohol getrunken. Rattan L. wurde das Gesicht blutig geschlagen, aber er wehrte sich nicht, sondern entschuldigte sich sogar. Warum die Strafaktion dann derartig eskalierte, könne sein Mandant nicht sagen, teilte der Verteidiger mit, denn dieser sei „so besoffen“ gewesen, dass er nichts mehr wisse. Der Anwalt beantragte sogar ein Gutachten, das beweisen soll, dass der Angeklagte zur Tatzeit schuldunfähig gewesen sei. Nach den Schlägen zog sich Rattan L. um, damit seine blutbeschmierten Kleider nicht auffielen. Dann brachten ihn seine Peiniger in eine Wohnung an der Rossstraße. Dort prügelten sie ihn zu Tode.
Das Gutachten des Obduzenten zeichnet ein Bild von unglaublicher Grausamkeit. Die Leiche wies an Kopf, Rumpf, Beinen und Armen schreckliche Wunden auf, die von einer Eisenstange verursacht sein sollen. Rattan L. muss grauenhafte Schmerzen gelitten haben, bevor er das Bewusstsein verlor und die Organe durch den Blutverlust versagten. Da drei Zeugen in der Zwischenzeit ausgewiesen oder untergetaucht sind, wurden deren damalige Aussagen, die beide Angeklagten schwer belasten, verlesen.
Der Prozess geht am nächsten Dienstag um 9.45 Uhr weiter.
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