Krefeld: Oster-Revolte der Floristen
VON SEBASTIAN PETERS - zuletzt aktualisiert: 05.04.2007Krefeld (RPO). Viele Krefelder Blumenhändler schimpfen über das Verkaufsverbot für Ostersonntag. Einige wollen trotzdem öffnen. Das neue NRW-Ladenöffnungsgesetz sieht einen Verkauf nur für Ostermontag vor.
Die neue Ladenöffnungs-Regelung für NRW bringt die Krefelder Floristen auf die Palme: Sie dürfen nur am Ostermontag öffnen, nicht aber am Ostersonntag. Einige Blumenhändler planen nun einen (heimlichen) Aufstand: „Wir verkaufen Sonntag dennoch“, sagte gestern ein Krefelder Blumenhändler der RP. Schließlich seien bereits viele Bestellungen für den Ostersonntag eingegangen. Namentlich genannt werden will er nicht – wegen der angedrohten Kontrollen.
Er sei bei weitem nicht der Einzige, der trotzdem verkaufen wird, teilte der Händler mit. Bei einer Blumenauktion in Herongen habe er von Kollegen erfahren, dass auch andere Floristen am Sonntag ihre Läden öffnen. So werben unter anderem große Gartencenter in der Region mit Öffnung am Ostersonntag. Bis zu 500 Euro Bußgeld können bei Verstoß gegen die Regelung vom Ordnungsamt verhängt werden. Für manchen Blumenhändler eine einfache Rechnung: „Diese eventuelle Strafe muss man dann eben riskieren, es lohnt sich dennoch“, sagte der anonyme Händler.
Ordnungsamt wartet
Das Krefelder Ordnungsamt will erst bei konkreten Anzeichen, dass ein Geschäft dennoch öffnen wird, kontrollieren. So erklärte es gestern Angelika Peters, Pressesprecherin der Stadt Krefeld. „Es wird bei uns keine generellen Patrouillen geben.“ Das maximale Bußgeld werde nur bei Wiederholungstätern ausgesprochen. Bei Läden, die erstmals öffnen, bleibe es bei einer Verwarnung.
Schließbefehl für Blumenhandel
Ostern, das ist die Boom-Zeit für Floristen! So mancher Blumenhändler stellt deshalb sogar zusätzliche Arbeitskräfte ein. Hans-Josef Münks aus Fischeln hatte bereits acht Mitarbeiterinnen über die Dienste informiert. Deshalb ist er in der Bewertung des „Schließbefehls“ auch nicht zimperlich: „Absoluter Schwachsinn.“ Münks betreibt in Fischeln das Geschäft „Aalsmeer-Blumen“. Seit 50 Jahren sei in seinem Geschäft an Ostersonntagen Blumen verkauft worden. „So können nur Leute entschieden haben, die von unserem Geschäft keine Ahnung haben.“
Franz-Joseph Greve Vizepräsident der IHK in Krefeld, versteht die Regelung ebenfalls nicht. Er kritisiert jedoch die Floristen: „Erst jetzt fällt es allen auf. Da hätte man früher Sturm laufen müssen.“ Gleichwohl versteht er den Unmut der Blumenhändler: „Die Regelung ist nicht sehr logisch durchdacht.“
Das Gesetz sieht vor, dass die Floristen als Ausweichtermin zum Sonntag am Montag öffnen dürfen. Münks sagt es keinesfalls durch die Blume: „Was für ein Quatsch. Dann ist die Ware schon einen Tag älter, ich möchte meinen Kunden aber frische Blumen anbieten können.“
Diesen Unmut teilt Ulrich Kreuz, Ladeninhaber von Blumen Löwenzahn: „Das neue Ladenöffnungsgesetz ist schlecht für uns.“ Er hat erst vor einigen Tagen von der Regelung erfahren. „Wir können nur bis Samstag nachkaufen. Deshalb können wir unseren Kunden keine frische Ware am Montag verkaufen.“ Hildegard Weibel-Mevissen (50), Floristin aus Krefeld, formuliert es am drastischsten: „Das haben Sesselpupser beschlossen.“
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