Krefeld: Parklicht-Pflicht kommt
VON SEBASTIAN PETERS - zuletzt aktualisiert: 08.02.2012Krefeld (RP). Das Bundesverkehrsministerium hat sich zur Parklicht-Pflicht bei abgeschalteten Laternen geäußert. Klare Position: Die Straßenverkehrsordnung wird nicht geändert. Die Polizei sieht jetzt die Stadt in der Pflicht.
Das Bundesverkehrsministerium hält an der Parklicht-Pflicht unter abgeschalteten Laternen fest. Dies bestätigte jetzt ein Sprecher des Ministeriums auf Anfrage unserer Zeitung. Die Krefelder Stadtverwaltung plant die Abschaltung aller 29 000 Straßenlaternen ab Mai zwischen 1.15 Uhr und 3.30 Uhr von Sonntag bis Donnerstag. Dies bedeutet für alle Autofahrer, dass sie beim Parken auf Straßen unter einer abgeschalteten Laterne zum Anschalten des Parklichtes verpflichtet sind. So sieht es die Straßenverkehrsordnung vor.
Immer mehr Städte in Deutschland schalten derzeit wegen der steigenden Energiekosten die Laternen stundenweise ab. Paragraf 17, Absatz 4, Satz 2 und Satz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) besagen, dass haltende Fahrzeuge innerhalb geschlossener Ortschaften auf der der Fahrbahn zugewandten Fahrzeugseite durch Parkleuchten oder auf andere zugelassene Weise kenntlich zu machen sind. Eine eigene Beleuchtung ist nur dann entbehrlich, wenn die Straßenbeleuchtung das Fahrzeug auf ausreichende Entfernung deutlich sichtbar macht.
Sparpotenzial
Einsparung Die Stadt will durch die Laternenabschaltung pro Jahr rund 225 000 Euro einsparen.
Kosten Die Abschaltung kostet einmalig 400 000 Euro. Für: Beschaffung und Anbringung der roten Folie, gesonderte Schaltung für Laternen an Zebrastreifen (mindestens 26) sowie Kennzeichnung von 2600 Überspannungsleuchten.
"Eine Änderung der Straßen-Verkehrsordnung in diesem Punkt ist nicht geplant", teilte ein Sprecher mit. Schon jetzt besteht auf dunklen Straßenabschnitten die Pflicht zur Anschaltung des Parklichts. Tatsächlich wird dies aber kaum kontrolliert. "Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ist Sache der Stadt", teilte die Polizei auf Anfrage mit. Die Stadt selbst hält diese Kontrollen aber nicht für nötig. Auf Anfrage unserer Zeitung bestätigte zuletzt Hartmut Könner, Leiter des Tiefbauamtes, dass die Parklicht-Pflicht nicht überprüft werde.
Er werde sein Parklicht trotz der Pflicht auch nicht anschalten und halte die Regelung ohnehin für überholt. Heikel könnte dies werden, wenn ein nicht ausreichend beleuchtetes Fahrzeug für einen Unfall sorgt – dann könnte der Halter juristisch belangt werden. Das Bundesverkehrsministerium sieht die Kommunen in der Pflicht. Diese könnten die Parklichtregelung nicht individuell handhaben: "Sie haben dazu keine Kompetenzen", so der Sprecher des Ministeriums.
Die Kommunen hätten aber die alleinige Entscheidungsmacht darüber, ob sie die Straßenlaternen anschalten. "Der Betrieb von Straßenlaternen einschließlich der Betriebszeiten fällt in die alleinige Zuständigkeit der Kommunen. Sie sind nicht verpflichtet, eine permanente Straßenbeleuchtung vorzuhalten", sagte der Sprecher. Die Bereitstellung von Straßenbeleuchtung stelle "einen im gemeindlichen Ermessen stehenden Akt der Daseinsvorsorge dar."
Polizeipräsident Rainer Furth will sich nicht öffentlich zur Frage äußern, ob er die Abschaltung der Laternen für ein Sicherheitsrisiko hält. Unsere Zeitung fragte im Polizeipräsidium an und bat um Stellungnahme. Über einen Sprecher teilte Rainer Furth mit, dass er die Maßnahme der Stadt nicht öffentlich bewerten wolle.
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