Krefeld Radfahrer wehrt sich gegen Strafe

Krefeld · Der Krefelder Carsten Bullert soll 15 Euro Bußgeld zahlen, weil er die Fahrbahn der Westparkstraße anstelle des holprigen Radweges benutzte. Er hofft, aufgrund einschlägiger Gerichtsurteile das Bußgeld verhindern zu können.

 Carsten Bullert auf dem Radweg Westparkstraße – er zeigt die Unebenheiten, die durch Wurzelwerk und Schlaglöcher entstanden sind.

Carsten Bullert auf dem Radweg Westparkstraße – er zeigt die Unebenheiten, die durch Wurzelwerk und Schlaglöcher entstanden sind.

Foto: Thomas Lammertz

Das vermeintliche Verkehrsvergehen geschah am vergangenen Donnerstag: Da wurde der Krefelder Carsten Bullert (36) von der Polizei auf der Westparkstraße angehalten, weil er mit seinem Rad die Fahrbahn anstelle des holprigen Radwegs benutzte. Die Polizei machte den Sozialpädagogen, der ausschließlich per Rad zu seinen Patienten fährt, auf das Verkehrsvergehen aufmerksam und forderte 15 Euro Bußgeld. Bullert aber will nicht zahlen: "Der Radweg ist in einem desaströsen Zustand, deshalb muss ich ihn nicht befahren. Ich kann dort nicht so schnell fahren, wie ich will. In meinem Beruf hetze ich oft von Termin zu Termin und fahre bis zu 30 Stundenkilometer schnell."

Erstes Urteil von 1952

Juristisch gilt: Auf Straßen ohne eigenen Radweg, in Krefeld zum Beispiel die St.-Anton-Straße oder der Ostwall, haben Radfahrer die Pflicht, die Fahrbahn zu benutzen und dürfen nicht auf dem Bürgersteig fahren. Extra ausgewiesene Radwege müssen die Radfahrer allerdings nutzen — so wie an der Westparkstraße. Dort weist ein blaues Gebotsschild mit Fahrradsymbol darauf hin, dass der Radweg zu benutzen ist. Mittlerweile existieren aber Gerichtsurteile, die dem Radfahrer das Ausweichen auf die Fahrbahn erlauben, wenn ein als benutzungspflichtig ausgeschilderter Radweg objektiv unbenutzbar ist. Das erste Urteil dazu datiert schon aus dem Jahr 1952 vom Oberlandesgericht Oldenburg. Carsten Bullert sagt: "Ich weiß, dass es das Gebot gibt, Radwege zu benutzen. Ich bin ja zunächst auch auf dem Radweg gefahren. Erst als ich dort wegen des schlechten Zustands ins Schleudern geriet, bin ich auf die Fahrbahn ausgewichen."

Die juristische Frage lautet nun: Ist der Radweg Westparkstraße in ordnungsgemäßen Zustand? Die Polizei räumte gestern bereits ein, dass der Zustands fragwürdig ist. Die Pressestelle teilte auf Anfrage unserer Zeitung mit: "Bei einer Vielzahl von Verwerfungen mit großem Höhenunterschied kann die grundsätzliche Befahrbarkeit durchaus infrage gestellt werden. An solchen Stellen sollten die verantwortlichen Behörden die Benutzungspflicht prüfen."

Der Radweg der Baumallee Westparkstraße ist seit Jahren schadhaft, weil das Wurzelwerk den Asphalt aufwirft. Die Stadt arbeitet aber mit dem Allgemeinen Deutschen Fahrradclub an einem Radwege-Kataster, nach dem die Radwegeverbindungen künftig nach Priorität gepflegt werden. Bisher ist die Westparkstraße in diesem Kataster nur mit der letzten Priorität "Nebennetz" notiert. Hauptverbindungsradweg in nordwestliche Richtung ist die Kempener Allee. Für Westparkstraße und Kempener Allee wird jetzt auf Initiative der Polizei eine Überprüfung durch die Verkehrsschau angeregt.

Carsten Bullert stellt sich auf einen längeren Briefwechsel ein. "Ich werde die Sache bis zum Ende durchziehen, stellvertretend für alle Radfahrer unserer Stadt", sagt der Krefelder, der sich über den Streit ärgert: "Ich bin kein Verkehrsteilnehmer zweiter Klasse."

(RP/ila/jco/top)
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