Krefeld Rheinblick: Kläger ist "zufrieden mit Urteil"

Krefeld · Nach dem Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Wohnprojekt "Rheinblick" in Uerdingen hat gestern Kläger Heinrich Yoksulian, Besitzer der Holtz-und-Willemsen (Howinol)-Hallen, seine Zufriedenheit mit dem Urteil geäußert.

Yoksulian hatte gegen den aktuellen Bebauungsplan Nr. 677/I geklagt und ein sogenanntes "Normenkontrollverfahren" angestrengt. Das Gericht kippte zwar den Bebauungsplan, ohne allerdings Yoksulian neue Nutzungsmöglichkeiten zuzubilligen. Er wird weiter nur Gewerbe auf seinem Grundstück betreiben können, weil es zu nah am Currenta-Chemiepark liegt. "Es war auch nie meine Absicht, auf diesem Grundstück Wohnbebauung zu errichten", sagte Heinrich Yoksulian gestern unserer Zeitung. Früher hatte er unter anderem von dem Wunsch gesprochen, dort einen Gastronomiebetrieb anzusiedeln.

Ulrich Lau, Sprecher des Oberverwaltungsgerichts Münster, sagte gestern, dass es noch einige Wochen dauern könne, bis die Urteilsbegründung vorliegt. Generell bestätigte er aber, dass ein inhaltlicher Fehler im Bebauungsplan Grund für das Urteil des OVG war, der mit dem Grundstück von Yoksulian direkt nichts zu tun habe. Der Bebauungsplan hätte ein "Bauen auf Zeit" vorgesehen; das korrespondiert nicht mit der Hafenverordnung. Die Politik setzt darauf, dass dieser Fehler im Bebauungsplan schon nach der Sommerpause aufgehoben wird.

Der Stadtverwaltung machte Yoksulian gestern schwere Vorwürfe: "Klientelpolitik und massive Nutzungseinschränkung meiner Grundstücke, die eine kalte Enteignung bewirken sollten, sowie mangelnde Gesprächsbereitschaft der Verwaltung, haben mich zu der Klage gezwungen." Dass der Bebauungsplan gekippt werden muss, empfinde er als einen persönlichen Gewinn. Die Stadt habe geplant, im Bebauungsplan auf seinen 4000 Quadratmetern Gewerbenutzung weitgehend unmöglich zu machen, stattdessen hätte er sein Grundstück als Parkplatz hergeben sollen — für Yoksulian wirtschaftlich weniger attraktiv als die Wohnbebauung im südlichen Bereich.

(RP)
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