Krefeld Rheinblick: Neustart nach Urteil

Krefeld · Die Stadtverwaltung zieht Konsequenzen aus dem Gerichtsurteil zum Bebauungsplan für das Uerdinger Projekt "Rheinblick". Sie rechnet nicht mit einem Zeitverzug. "Noch ist kein Investor so weit, dass er einen Bauantrag einreichen könnte."

 Blick von Süden auf das Rheinblick-Ufer: Im südlichen Bereich soll auch Wohnraum zugelassen werden, nördlich nur Gewerbe.

Blick von Süden auf das Rheinblick-Ufer: Im südlichen Bereich soll auch Wohnraum zugelassen werden, nördlich nur Gewerbe.

Foto: Thomas Lammertz

Nach dem überraschenden Urteil des Münsteraner Oberverwaltungsgerichts zum Uerdinger Wohnprojekt "Rheinblick" hat die Krefelder Stadtverwaltung jetzt die Urteilsbegründung der Gerichtsentscheidung erhalten. 60 Seiten ist das Dokument dick. Im Gespräch mit unserer Zeitung sagte Baudezernent Thomas Visser: "Wir können noch nicht abschließend sagen, wie wir mit dem Urteil umgehen. Wahrscheinlich wird es aber die Fertigstellung von Rheinblick nicht verzögern. Noch ist keiner der Investoren so weit, dass er einen Bauantrag einreichen könnte."

Hintergrund: Am Rheinufer, zwischen der Rheinpromenade und Bayer, haben sich 2003 vier Grundstücksbesitzer zusammengetan, die dort ein Wohnprojekt realisieren wollten. Die Stadt ließ über den Technischen Überwachungsverein (Tüv) ein Gutachten erstellen, um Möglichkeiten von Wohnbebauung und Gewerbeansiedlung zu ergründen. Ergebnis: Im südlichen Bereich, nahe der Uerdinger Innenstadt, ist Wohnbebauung möglich, in der Nähe des Chemparks wegen so genannter Störfallgrenzen nur Gewerbe mit geringem Publikumsverkehr.

Verhärtete Fronten

Dies störte Heinrich Yoksulian, den Investor mit dem 4000 Quadratmeter großen Howinol-Areal direkt neben am Chempark Uerdingen. Er sagte zuletzt im Gespräch mit unserer Zeitung, dass die Verwaltung die Störfallgrenzen nur geringfügig hätte verschieben müssen, um ihm mehr Nutzung zuzubilligen. Planungsdezernent Thomas Visser verteidigte das Vorgehen der Stadt: "Wir haben uns rechtlich korrekt verhalten, das hat das Gericht bestätigt. Andernfalls hätte Bayer dagegen klagen können, dass wir die Störfallgrenzen nicht einhalten."

Die Fronten zwischen Yoksulian und Stadtverwaltung waren verhärtet. Yoksulian klagte gegen den Bebauungsplan 677/I — das Gericht kippte den Plan vor wenigen Wochen, wegen eines formalen Mangels — die Stadt wollte auf dem Gelände von Rheinblick bis zum Baustart noch die alte "Hafenverordnung" gelten lassen. Der sieht eine Nutzung des Geländes als Hafenareal vor. Faktisch wurde das Areal aber laut Visser längst nicht mehr als solches genutzt. "Das Unternehmen Bayer hatte zwar zwischenzeitlich überlegt, dort einen Hafenanleger einzurichten. Diese Pläne wurden aber verworfen."

Das Planungsverfahren, das Architektur-Professor Ulrich Coersmeier begleitet, sollte in vier Abschnitten realisiert werden. Am konkretesten waren die Pläne für den Mittelteil, östlich der Hohenbudberger Straße, mit der Villa Müncker. Dort sollte neben Wohnungen Gastronomie und Kulturbetriebe eingerichtet werden. Sechs Hektar ist der Bereich groß, das mittlere Teilstück 18 000 Quadratmeter groß. Carl Gustav Cremer, Projektverantwortlicher von Müncker, sagt: "Wir warten die Urteilsbegründung ab, wollen aber das Projekt weiter realisieren."

Dafür muss jetzt der Bebauungsplan neu aufgestellt werden, dies könne bis zum Sommer 2012 dauern, sagt Stadtplaner Norbert Hudde. "Wegen der Diskussion um den Hochwasserschutz wird ohnehin Zeit verstreichen, so dass wir voraussichtlich keine Zeit verlieren." Inhaltlich muss laut Visser der B-Plan allenfalls geringfügig verändert werden.

(RP)
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