Krefeld: Sicherheitsplan für Karneval
VON JOCHEN LENZEN - zuletzt aktualisiert: 20.01.2011Krefeld (RPO). Nach der Katastrophe bei der Loveparade in Duisburg hat das Düsseldorfer Regierungspräsidium auch den Veranstaltern des Krefelder Rosenmontagszugs die Auflage gemacht, erstmals ein schriftliches Sicherheitskonzept vorzulegen. "Wir sind dazu verpflichtet worden, um unzureichende Absprachen zwischen den beteiligten Institutionen und Ämtern auszuschließen", sagt Rolf Kox, Vizepräsident und Zugleiter des organisierenden Festkomitees Krefelder Karneval (FK).
Zugleiter haftet im Schadensfall
Dass Kox selbst der Sicherheit allerhöchste Priorität einräumt, hat einen sehr einleuchtenden Grund: Der Zugleiter haftet im Schadensfall nämlich mit seinem Privatvermögen. "Um diesem Risiko zu entgehen, habe ich extra eine Versicherung abgeschlossen."
Schon Mitte November hatte Kox alle am Zug Beteiligten – Vertreter von immerhin gut 20 Ämtern und Einrichtungen, darunter Katastrophenschutz, Polizei, Feuerwehr, Rettungsdienste, Ordnungs- und Tiefbauamt – eingeladen, ihre einzelnen Einsatzkonzepte vorzustellen, um sie aufeinander abzustimmen. "Dabei ging es beispielsweise um die Anzahl der Rettungswagen, der Notärzte, des Sanitätspersonals, die Einrichtung einer Auffangstation für Verletzte und Betrunkene, um die Absperrung gefährlicher Kurven und Alkoholkontrollen", erläutert der Zugleiter. Wenn das Gesamtkonzept von allen akzeptiert ist, wird es dem Regierungspräsidium vorgelegt.
Fakten zum Zug
Finanzierung Aus Spenden, Vermarktung der Außengastronomie, Gebühren der Teilnehmer, Einnahmen aus der Altweiberparty Königsburg und dem Stadt-Zuschuss.
Organisator Das Festkomitee Krefelder Karneval (FK) mit Albert Höntges (Präsident), Rolf Kox (Vize und Zugleiter), Günter Wolff (Geschäftsführer) und 10 Beisitzern.
Natürlich ging und geht es auch darum, konkrete Auswüchse zu vermeiden, wie sie in der jüngeren Vergangenheit beispielsweise am Nordbahnhof, an der Sternstraße oder in Verberg vorgekommen waren. "Es geht nicht an, dass die Fahrbahnen zentimeterhoch mit Glasscherben bedeckt sind. Da es kein Glasverbot gibt, haben wir überlegt, was wir machen können. So werden wir in diesem Jahr vor Zugbeginn einen Wagen voranschicken, dessen Besatzung die GSAK informiert, wo schon im Vorfeld Kehrmaschinen eingesetzt werden müssen. Einigen Gastronomen haben wir die Auflage gemacht, die Musik vor und nach dem Zug zeitlich einzugrenzen und auf die Discjockeys einzuwirken, damit sie die Massen nicht unnötig aufputschen", erläutert Kox.
Genehmigung für Treckerfahrt
Die Zugteilnehmer müssen einen Vertrag unterzeichnen, in dem unter anderem Vorgaben zur Sicherheit der Wagen wie Ausmaße, Leiter- und Beleuchtungspflicht und Anzahl der begleitenden "Radengel" festgelegt sind. Sie müssen eine eigene Haftpflichtversicherung nachweisen und sich an das Alkoholverbot im Zug halten. Treckerfahrer müssen schriftlich erklären, dass sie so ein Fahrzeug regelmäßig fahren. Es ist sogar vorgeschrieben, wie die Teilnehmer die Bonbons und andere Präsente zu werfen haben: niemals vor, sondern immer nur hinter die Zuschauer.
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