Krefeld: Streit um Leinen-Muffel
VON SILKE SCHIRMER - zuletzt aktualisiert: 11.01.2007Krefeld (RPO). Hundebesitzerin Claudia Hoff rüttelt das Urteil des Oberlandesgerichts über einen Krefelder auf. Ein Hundehalter aus der Seidenstadt muss demnach nicht 250 sondern nur 20 Euro Bußgeld zahlen, weil er unter anderem sein Tier nicht angeleint hat.
„Ich habe mir daraufhin zum ersten Mal den Bußgeldkatalog der Stadt richtig angeguckt und war geschockt“, erklärt Hoff. Ihrer Meinung nach seien 20 bis 50 Euro angemessen. Doch Hoff ist nur eine Bürgerin, die sich im Leser-Forum der Rheinischen Post zu dem Urteil äußert, das nach Meinung der Hundelobby Krefeld eines werden könnte: ein Präzedenzfall.
Für Leserin Claudia Hoff ist jedoch nicht nur die Höhe des Bußgeldes neu zu bestimmen. Zentral sei in der Diskussion über die Leinenpflicht auch, wo Tiere überhaupt von der Leine dürfen. „Ich bemängele zu wenig Bereiche, in denen ich mit meinem Hund ohne Leinenzwang spazieren kann – so wie am Elfrather See.“ Für einen großen Hund sei es Tierquälerei, immer an der Leine zu laufen. Jagdhundbesitzer Thomas Toeller ergänzt: „Als Berufstätiger muss ich mit meiner Hündin morgens auch gehen und kann nicht erst durch die halbe Stadt zur Fläche ,hinreisen’.“ Auch wenn Toeller selbst Herrchen ist, lehnt er ein Bußgeld für Leinen-Muffel nicht rigoros ab: „Natürlich gibt es Rüpel, die auch durch einen Hundeführerschein-Kursus nicht zu belehren sind.“ Bußgeld sei kein Allheilmittel. „Die Menschen müssen endlich miteinander reden“, sagt Toeller. Als seine Hundedame im Alter von sechs Monaten neugierig auf Kindergartenkinder zulief, nahm er das Tier an die Leine. Dann streichelten die Kleinen es und verloren die Angst. „Das Wohl von freilaufendem Tier und Passant schließt sich nicht aus“, sagt Toeller. Er sieht hier den Bürger in der Pflicht.
RP-Leser Torsten Spender hingegen fordert, dass das OLG-Urteil, die Stadt an ihre Pflicht erinnert. „Es ist falsch, nur über die Höhe des Bußgeldes zu diskutieren. Am Hülser Bruch vermisse ich oft Kontrolleure des Ordnungsamtes“, sagt Spender. Auch wenn er selbst keinen Hund habe, möge er sie. Doch es gelte einen sicheren Bereich für Kinder und Radler zu schaffen.
So geht es jetzt weiter: Der Rechtsbeistand der Hundelobby Krefeld hat Akteneinsicht beim OLG beantragt. Stadtdirektorin Beate Zielke erklärt: „Unser Bußgeldkatalog bleibt bestehen. Wir werden erst einmal die Gerichts-Akten einsehen.“
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