Krefeld: SWK-Prozess vor dem Urteil
VON SEBASTIAN PETERS - zuletzt aktualisiert: 31.07.2010Krefeld (RPO). Die Staatsanwaltschaft Krefeld fordert Geldstrafen für den SPD-Ratsherrn Jürgen Hengst und Ex-Ratsherrn Dieter Fischer. Beide sollen mit Teilnahme an einer Reise eine "konkludente Unrechtsvereinbarung" eingegangen sein. Die Angeklagten setzten auf Risiko und hoffen jetzt auf Freispruch.
Die Krefelder Staatsanwaltschaft und die Verteidiger hatten die Plädoyers gehalten, die Angeklagten Jürgen Hengst (SPD-Ratsherr) und Dieter Fischer, (ehemaliger SPD-Fraktionsvorsitzender, später CDU-Ratsherr) hatten ein letztes Mal erklärt, warum sie sich im Recht wähnen, da sagte der Richter: "Ich muss mir das jetzt alles Mal durch den Kopf gehen lassen." Viereinhalb Tage hat er Zeit; am Mittwoch, 4. August, 9 Uhr, soll im Saal 66 des Krefelder Landgerichts das Urteil im SWK-Prozess verlesen werden. Die Staatsanwältin fordert Geldbußen von 7000 Euro für Dieter Fischer (69) und 6600 Euro für Jürgen Hengst (59).
"Geneigte Stimmung" erzeugt?
Das war passiert: Vom 27. bis 29. September 2002 reisten Krefelder SWK-Aufsichtsräte mit Willicher Kollegen zu einer von Eon Ruhrgas finanzierten dreitägigen Tour zur Gasförderplattform Ekofisk vor der Küste Norwegens. 5411 Euro kostete die Reise pro Teilnehmer, mit Charterflug, Abendessen, Konzertbesuch. Einige Monate später musste der SWK-Aufsichtsrat über Gas-Lieferverträge neu entscheiden; vom 100-Prozent-Liefervertrag mit Ruhrgas sollten 20 Prozent neu vergeben werden. Ruhrgas habe mit der Norwegenreise eine "geneigte Stimmung" bei den Aufsichtsratsmitgliedern erzeugen wollen, sagt die Staatsanwaltschaft. Ausgegangen sind die Ermittlungen 2006 von der Staatsanwaltschaft Köln, Eon Ruhrgas bedachte auch Politiker anderer NRW-Stadtwerke mit solchen Reisen.
Dritter Prozess
Zusätzlich saß gestern eine dritte Angeklagte auf der Prozessbank. Der SWK-Sekretärin Claudia K. wird vorgeworfen, als Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat an einer Feier der SWK in der Essener Zeche Zollverein teilgenommen zu haben. Kosten der Veranstaltung samt Busfahrt und 25 Euro-Ticket-Gutschein: 4000 Euro. Die Damen seien mit Musicalgutscheinen und Handtaschen beschenkt worden. Auch Claudia K. will keine Geldbuße zahlen, sondern fordert einen Freispruch.
Dass die beiden SWK-Aufsichtsräte Hengst und Fischer gestern abermals auf der Anklagebank saßen, ist keineswegs selbstverständlich; sie hätten ähnlich wie viele andere Krefelder Politiker auf den Prozess verzichten und einfach eine Geldbuße zahlen können.
Doch beide sehen sich im Recht. "Ich habe mit meiner Familie lange überlegt, ob ich mich dem Prozess stelle. Ich bin mir jedoch keiner Schuld bewusst, die Fahrt auf die Bohrinsel war keine Vergnügungs-, sondern eine Informationsreise. Deshalb fordere ich Freispruch", sagte Jürgen Hengst.
In einem langen Plädoyer listete die Staatsanwältin die Vorwürfe auf: Sie warf den Angeklagten vor, sich wegen Vorteilsnahme strafbar gemacht zu haben. Eine "stillschweigend konkludente Unrechtsvereinbarung" seien sie eingegangen. Eon Ruhrgas habe die Reise in der Hoffnung finanziert, dass die Politiker später zugunsten des Unternehmens entscheiden würden. "Die Reise zur Bohrinsel war für sie ein großer Vorteil, die Öffentlichkeit bekommt nicht die Chance, eine Bohrinsel zu besuchen." Dass Eon Ruhrgas die Kosten für die Reise getragen hat, hätten die Angeklagten wissen können. Es handele sich bei der Reise auch nicht um eine als Anerkennung übliche Form der Zuwendung für Aufsichtsräte. Die Politiker hätten sich juristisch beraten lassen sollen.
Hengsts Verteidiger Frank Jellacic: "Mit diesem Prozess verabschiedet sich die Justiz aus der Realität." Das von der Staatsanwaltschaft Köln ausgehende Verfahren sei politisch motiviert. Während viele andere Politiker in NRW die Geldbuße akzeptierten, sei er mit seinem Mandanten Hengst beim Staatsanwalt in Köln vorstellig geworden. Dort habe man ihn zurückgewiesen. Fischers Verteidiger machte auf die unklare Rechtssprechung zu ähnlichen Fällen in Deutschland aufmerksam. Beide Verteidiger fordern Freispruch.
Zum Abschluss ergriffen die beiden Angeklagten das Wort. Die Nervosität war ihnen anzusehen. Hengst, Gymnasiallehrer in Meerbusch, setzt mit dem Prozess alles auf eine Karte: "Ich stehe zu den Prinzipien des Grundgesetzes, ich musste diesen Prozess anstrengen." Er habe die Reise keinesfalls als Vergnügungsfahrt empfunden. Er leide sogar unter Flugangst, seitdem er 1969 als Soldat im Flieger in eine Gewitterwolke geriet. Dieter Fischer, Professor an der Technischen Hochschule Bochum, gab an, dass er auch deshalb gereist sei, weil er seinen Studenten von der Erdgas-Gewinnung berichten wollte. "Ich habe zu keinem Zeitpunkt Unrechtsbewusstsein gehabt."
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