Krefeld: Theaterplatz: Wachdienst soll bald patrouillieren
VON JOCHEN LENZEN - zuletzt aktualisiert: 15.09.2007Krefeld (RPO). Statt durch ein generelles Alkoholverbot will die Stadt die „öffentlich zugänglichen Verkehrsflächen des Theaters und des Seidenweberhauses“ künftig durch einen privaten Wachdienst überwachen lassen. Das soll zunächst für ein gutes halbes Jahr geschehen und auch die Mediothek mit einbeziehen, sagte Stadtdirektorin Beate Zielke bei der jüngsten Sitzung des Verwaltungsausschusses. Darüber hinaus sollen die Tiefgarage und ihre Zugänge sowie die des Seidenweberhauses besser beleuchtet werden.
Für ein Alkoholverbot, so hatte die Verwaltung dargelegt, fehle es an gesetzlichen Voraussetzungen. Öffentlicher Alkoholgenuss sei weder strafbewehrt, noch stelle er eine Ordnungswidrigkeit im Sinne des Gesetzes dar. Auch das Schutzgut der öffentlichen Ordnung sei nicht betroffen, da der Alkoholgenuss allgemein toleriert werde. Außerdem liege die Voraussetzung einer „abstrakten Gefahr“ nicht vor, da Störungen wie öffentliches Urinieren, ruhestörender Lärm und Sachbeschädigungen nur mittelbare Folgen des Alkoholismus darstellten. Hier sei jedoch ein polizeiliches Einschreiten im Einzelfall möglich.
Hans Butzen (SPD) zeigte kein Verständnis für einen privaten Wachdienst. „Da muss der Kommunale Ordnungsdienst in Kooperation mit der Polizei reichen. Im Übrigen wird hier die sozialpolitische Komponente außer Acht gelassen, kritisierte er. Stefani Mälzer, Fraktionsvorsitzende der Grünen, unterstützte die Vorhaben der Stadt: „Ein Vertreiben der Szene auf andere Plätze würde nichts bringen. Ich bezweifle auch, dass der Theaterplatz dann von der Öffentlichkeit besser angenommen würde“. Es sei durchaus ein großer Vorteil, dass es dort keine Anwohner gebe. Was das „wilde Pinkeln“ anbelange, so gebe es bauliche Lösungen, die nicht auffällig seien.
FDP-Fraktionschef Joachim C. Heitmann wies darauf hin, dass es Möglichkeiten des Einschreitens geben, wenn Jugendliche Alkoholmissbrauch trieben. „Bestimmten Exzessen kann man Einhalt gebieten, wenn man von Aufenthaltsverboten und Platzverweisen Gebrauch macht.“
Eine Videoüberwachung, so hatte Zielke dargelegt, sei nur durch die Polizei möglich. Eine Voraussetzung – das wiederholte Vorkommen von Straftaten – sei auf dem Theaterplatz nicht gegeben, nach Polizeiaussagen sei er kein Kriminalitätsbrennpunkt.
Eine Schließung der Dienststelle der Bundespolizei am Hauptbahnhof wäre „ein harter Schlag“ für die dortige Sicherheitslage, stellt die Verwaltung fest, die sich mit der Bitte um Stellungnahme an die Bundespolizei gewandt hat. „Wir haben bisher keine Antwort erhalten“, teilte Zielke dem Ausschuss mit. Sobald eine Stellungnahme eingehe, werde die Verwaltung die Politiker darüber informieren.
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