Tierquäler in Krefeld Tierkopf gefunden: Zweiter mutmaßlicher Täter gesteht

Krefeld · Die Polizei hat weitere Informationen zu den Taten eines Tierquälers in Krefeld und Moers bekannt gegeben. Inzwischen gibt es zwei Tatverdächtige, ein weiterer Verdächtiger hat die Taten teilweise gestanden. Der erste Verdächtige wurde aus der Haft entlassen. Die Polizei prüft nun aber, ob die beiden gemeinsam handelten.

In den vergangenen Wochen kam es zu mehreren Fällen von schwerer Tierquälerei. Zunächst fand ein Mitarbeiter des Kinder-Bauernhofs "Mallewupp" den geköpften Kadaver eines Schafsbocks. Wenig später wurden Pferde mit einem spitzen Gegenstand angegriffen und schwer verletzt. Ein Zwergpony wurde ebenfalls geköpft, der Kadaver auf einer Landstraße liegen gelassen. Das bisher letzte Opfer war ein weiteres Pferd, das Verletzungen am Hals hatte, jedoch schwer verletzt überlebte.

Im Zuge der Ermittlungen zum ersten Festgenommenen sind die Beamten einer weiteren verdächtigen Person auf die Spur gekommen. Der mutmaßliche Täter hat nach Angaben der Polizei ein Teilgeständnis abgelegt. Dadurch konnte der Kopf des getöteten Schafsbockes gefunden werden. Wie die Polizei auf den mutmaßlichen Täter kam, ist unbekannt. "Wir werden dazu nichts sagen. Dadurch könnten unsere Ermittlungen gestört werden", sagt Polizeisprecher Wolfgang Weidner.

Offenbar wurde der Verdächtige aber von der Ermittlungskommission überrascht: "Wir haben den Kopf des Tieres vor Ort aufgefunden. Die Tat wurde von dem Verdächtigen dementsprechend gestanden", so der Sprecher der Polizei. Okkulte Hintergründe der Taten schließt die Polizei aus.

Handelten Verdächtige gemeinsam?

Aufgrund der neuen Erkenntnisse der Beamten wird der Haftbefehl gegen den ersten Beschuldigten nicht weiter aufrechterhalten. Die Frage, ob zwischen den beiden Personen eine Beziehung im Hinblick auf die Taten besteht, ist allerdings zurzeit Gegenstand der weiteren Ermittlungen.

Der zweite Tatverdächtige ist nicht in Haft. "Derzeit liegen uns keine Haftgründe vor. Es muss entweder Flucht—, Verdunklungs— oder Wiederholungsgefahr bestehen. Davon gehen wir nicht aus", erklärt Weidner: "Es war wichtig für den Täter, dass er unbekannt war. Nun haben wir ihn aus der Anonymität herausgezogen." Damit erläutert Weidner das Vorgehen der Polizei hinsichtlich des vermutlich strittigsten Aspekt, der Wiederholungsgefahr.

(ots/ckl/anch/csi/top/areh)
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