Krefeld Totschlag: Krefelder muss sieben Jahre in Haft

Krefeld · Der 22-jährige Sinan E. ist am Dienstag zu sieben Jahren Freiheitsstrafe wegen Totschlags verurteilt worden. Das Gericht erklärte den Krefelder für schuldig, im Januar seine 23-jährige Lebensgefährtin in der gemeinsamen Wohnung vorsätzlich mit einem Küchenmesser erstochen zu haben.

Totschlag: Polizisten sichern Beweismaterial
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Sinan E. und seine Lebensgefährtin haben zwei gemeinsame Kinder, die nun von der Mutter des Opfers betreut werden. Eines der beiden Kinder ist schwer behindert.

Der Umstand, dass Sinan E. "zwei kleinen Kindern die Mutter genommen hat", lastete der vorsitzende Richter Herbert Luczak dem 22-Jährigen an. "Hier sind junge Menschen eine Beziehung eingegangen, bei denen einer der Beteiligten erhebliche psychische Probleme mit sich schleppte, die in diese Tat mündeten", sagte der Richter in der Urteilsbegründung.

Ein Gutachter hatte bei Sinan E. leichten Schwachsinn (Intelligenzquotient 65) und starke effektive Erregung festgestellt. Vor allem in der sozialen Interaktion habe er "besondere Einschränkungen" aufgezeigt.

Der Verurteilte war schon früher strafrechtlich aufgefallen, er war erst im August 2010 aus der Jugendhaft entlassen worden und konsumierte regelmäßig Drogen. Mit dem Opfer war er sieben Jahre zusammen. Immer wieder habe es Streitigkeiten gegeben. Zuletzt wollte das Opfer, dass Sinan E. auszieht. "Er wusste es, aber er wollte es nicht. Er hing sehr an ihr und sie ließ ihn immer wieder in die Wohnung", sagte Luczak.

Am Tattag sei dann ein erneuter Streit um den Auszug eskaliert. Sinan E. stach 20 Mal mit dem Messer in Rücken, Brust und Halsbereich auf das Opfer ein, das später im Krankenhaus starb.

Zu dem geringen Strafmaß für den Angeklagten führten mehrere Gründe: Neben den psychischen Problemen sah das Gericht vor allem das Geständnis und die Reue des Angeklagten als strafmildernd an. "Das nehmen wir ihm ehrlich ab. Wir sind sicher, er leidet sehr. Die Tat wird ihn möglicherweise sein ganzes Leben beschäftigen", sagte der Richter.

Die letzten Worte des Täter vor der Urteilsverkündung waren: "Ich habe sie geliebt. Sie war mein Leben." Die Verteidigerin und der Strafanwalt verzichteten gestern auf die Möglichkeit, einen Einspruch gegen das Urteil einzureichen.

(RP)
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