Krefeld: Tricks beim Rauchverbot
VON MARTIN RÖSE - zuletzt aktualisiert: 24.04.2008Krefeld (RPO). Aus Krefelds Kegelklubs werden bald spontane Geburtstagspartys – mit diesem und anderen Tricks wollen die Wirte dem Nichtraucherschutzgesetz ein Schnippchen schlagen. Rauchervereine wird es aber nicht geben.
Wenn am 1. Juli in Nordrhein-Westfalen das Gesetz zum Nichtraucherschutz in Kraft tritt, werden in Krefeld wahrscheinlich einige Geburtstage mehr gefeiert. Insbesondere dann, wenn der Jubilar Mitglied eines Kegelklubs ist. Thomas Kolaric, Rechtsanwalt und Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbands Nordrhein, gab jetzt den Krefelder Gastwirten Tipps, wie sie die umsatzschwächenden Auswirkungen des Nichtraucherschutzgesetzes minimieren können.
Dazu gehört zum Beispiel auch das verstärkte Feiern von Geburtstagen. „Das Gesetz erlaubt das Rauchen bei geschlossenen Gesellschaften“, erklärte der Anwalt den rund zwei Dutzend Wirten. „Allerdings gilt das nur für geschlossene Gesellschaften, die sich nicht regelmäßig treffen.“
Eckkneipe
NRW Das Gesetz sieht vor, dass für Raucher eigene Raucherräume eingerichtet werden müssen. Kleine Eckkneipen können das nicht. Wer keinen Raucherraum einrichten kann, muss zur Nichtraucherkneipe werden.
Rheinland-Pfalz In Rheinland-Pfalz hat ein Gericht Raucher-Eckkneipen erlaubt.
Kegelklubs fallen deshalb nicht unter diese Ausnahmeregelung. Eigentlich. „Aber jedes Mitglied im Kegelklub hat ja Geburtstag. Und bestimmt hat der Klub so viele Mitglieder wie Treffen im Jahr . . .“ Dann könnte der Jubilar aus Anlass seines Geburtstags die Kegelbahn mieten – und es dürfte weiter geraucht werden. „Von der Ausnahmeregelung profitieren auch die Wirte bei Beerdigungsgesellschaften“, erläuterte Kolaric. „Das sind schließlich auch Geschlossene Veranstaltungen, die nicht regelmäßig stattfinden.“
Zur übermäßigen Gründung von Rauchervereinen wird es in Krefeld voraussichtlich nicht kommen. Das liegt daran, dass zum einen der Hauptzweck des Vereins der Genuss von Tabakwaren sein muss und die Gaststätte deshalb nur wenige Speisen vorhalten darf. Andererseits muss bei der Vereinsgründung die Gaststätte selbst ins Vereinsvermögen aufgenommen werden – und alle Mitglieder dürfen entscheiden, was mit dem Überschuss geschieht. Kolarics Fazit: „Das ist gut für die Demokratie, aber schlecht fürs Geschäft.“
Besser ist da die Idee, in den verbleibenden Wochen Zwischenwände einzuziehen. Das Gesetz erlaubt Raucherräume – wenn deren Fläche kleiner ist als der Nichtraucherbereich. Kritik äußerte Kolaric an der Landesregierung. „Das Gesetz erlaubt ausdrücklich technische Einrichtungen wie Entlüftungen oder Luftschleusen. Aber noch hat das Ministerium keine Zertifizierungshinweise gegeben.“ Im Klartext: Baut sich ein Wirt jetzt eine Luftschleuse ein, kann es sein, dass das Ordnungsamt die nicht anerkennt.
Angelika Drenk, Wirtin der Gaststätte „Zum Dießen“, hatte nach dem Treffen nicht viel Hoffnung. „Ich habe eine 65 Quadratmeter große Einraum-Eckkneipe. Da kann ich keine Trennwand einziehen.“ Ihre Gäste – ab 60 Jahren aufwärts – hätten ihr schon gesagt: „Wenn wir bei Dir nicht mehr rauchen können, dann findet das nächste Sparclubtreffen woanders statt.“
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