Krefeld: Umweltzone: Das sind die neuen Regeln
VON SEBASTIAN PETERS - zuletzt aktualisiert: 30.09.2010 - 12:31Krefeld (RPO). Der Luftreinhalteplan wirkt sich auf alle Autofahrer in Krefeld aus. Schon ab Freitag gilt eine neue Tempobeschränkung auf der Berliner Straße. Die wichtigsten Änderungen der Planung im Überblick.
Die Stadtverwaltung hat gestern angekündigt, das Verhalten der parkenden Autofahrer in Krefeld in den kommenden Monaten verschärft zu kontrollieren. "Wir haben massives Interesse, die Maßnahmen des Luftreinhalteplans in der Praxis zu prüfen", sagte gestern Planungsdezernent Thomas Visser.
Gemeinsam mit Helmut Döpcke, Leiter des Fachbereichs Umwelt, erklärte er gestern den mit der Bezirksregierung abgestimmten Luftreinhalteplan aus Sicht der Stadt. Was bedeutet die Umweltzone? Die Umweltzone gilt im Innenstadtbereich, innerhalb des Straßenrings Kempener Allee, Birkschenweg, Blumentalstraße, Nassauerring, Jentgesallee, Diessemer Bruch, Unter- und Obergath und Nauenweg.
Offenlage
Zum 1. Oktober 2010 tritt der Luftreinhalteplan für Krefeld formell in Kraft. Er soll für zwei Wochen im Stadthaus öffentlich ausgelegt werden. "Jeder hat dann noch einmal die Chance, Einsicht zu nehmen", sagte gestern Helmut Döpcke, Fachbereichsleiter des Umweltamtes.
Wer ab Januar mit roter oder ohne Plakette in die Umweltzone fährt, muss 40 Euro zahlen und bekommt einen Punkt in Flensburg; Politessen kontrollieren. Der Planungsdezernent hat allerdings angekündigt, dass die Verwaltung in den ersten drei Monaten von Bußgeldern absehe, sondern nur schriftlich auf die Umweltzone hinweise.
Wo gelten die Tempolimits? Am 1. November tritt das Tempolimit auf Ober- und Untergath (Tempo 50) in Kraft. Auf der Berliner Straße gilt schon ab Freitag ab Einmündung Glockenspitz bis zur Auffahrt A 57 ein Tempolimit von 50 Kilometern pro Stunde – statt bisher Tempo 70. Parallel will die Stadt die Grüne Welle in Krefeld optimieren. Wie viele Autos sind betroffen? "Der Grad der Betroffenheit ist in Krefeld überschaubar", sagt Helmut Döpcke.
Laut Stadt haben rund 7000 Autos von insgesamt 111 200 Pkw in Krefeld keine oder nur eine rote Plakette. Allerdings gelten im ersten Jahr zahlreiche Ausnahmen. Alle mit Erstwohnsitz in der Innenstadt gemeldeten Bürger können beim Straßenverkehrsamt (Elbe-straße) eine Ausnahmegenehmigung für ein Jahr beantragen. Wer einen Anwohnerparkausweis besitzt, braucht die Ausnahmegenehmigung nicht. Weitere Fahrzeuge wie Krankenwagen, Lieferverkehr und landwirtschaftliche Maschinen sind ebenfalls befreit.
Auch Oldtimer-Fahrzeuge (mit H-Kennzeichen) dürfen weiter einfahren. Ab 2012 könnten dann, falls die jetzt beschlossenen Maßnahmen nicht wirken, schärfere Bestimmungen gelten. Dann würde auch ein Fahrverbot für Pkw mit gelber Plakette (10 000 in Krefeld) gelten. Welche Einschränkungen gelten für Lkw? Lkw ab 3,5 Tonnen dürfen ab 1. Nov. folgende Straßen nicht mehr befahren: Ring von Media Markt bis Westparkstraße, Stern-, Hülser, Kölner, Mündelheimer, Wüstrath-, Bahnhof-, Niederstraße.
Wie bekommt die Stadt das Problem Königstraße in den Griff? Die Stadt geht davon aus, dass ein großer Teil des Verkehrs auf der Königstraße abfließender Verkehr von den Parkplätzen im Parkhaus und am Isidor-Hirschfelder-Platz ist. "Wir versuchen jetzt, diesen Verkehr südlich abzuleiten und so die Königstraße zu entlasten", sagte Helmut Döpcke . Wie wirkt sich das Kraftwerk auf die Feinstaubbelastung in Krefeld aus? Das Kraftwerk wird die Feinstaubbelastung erhöhen.
Bei der Genehmigung für das Kraftwerk gilt Folgendes: Entscheidend ist, dass die Feinstaubbelastung in Rheinhausen-Trompet durch das geplante Kraftwerk nicht mehr als ein Prozent Zusatzbelastung an Feinstaub bringt. Döpcke: "Werden diese Rahmenbedingungen der Irrelevanzgrenze dort eingehalten, gilt das auch für Krefeld."
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