Krefeld: Verging sich Fahrlehrer an zwei Schülerinnen?
zuletzt aktualisiert: 21.08.2009Krefeld (RPO). War es eine freundschaftliche Umarmung oder sexuelle Belästigung? War es einvernehmlicher Beischlaf oder Vergewaltigung. Das sind Fragen, die das Krefelder Schöffengericht im Prozess gegen einen Fahrlehrer aus Krefeld klären muss.
Der Mann muss sich seit gestern wegen sexueller Nötigung, Vergewaltigung und Beleidigung verantworten. Zwei ehemalige Fahrschülerinnen hatten ihn wegen sexueller Übergriffe angezeigt. Im Dezember 2006 soll der Angeklagte eine der Frauen in den Keller seiner Fahrschule gelockt und sie hier vergewaltigt haben. Eine andere Fahrschülerin soll er im Mai 2007 geküsst und ihr an den Hintern gefasst haben.
Zur Vergewaltigung gab der Fahrlehrer kurzerhand an, die Frau habe sich ihm freiwillig in einem Waldstück in Bösinghoven hingegeben, allerdings zu einem anderen Zeitpunkt. Dies sei auf eine vertrauensvollen Beziehung zwischen den beiden in der Vergangenheit zurückzuführen. Mehrere Stunden war die Öffentlichkeit vom Verfahren ausgeschlossen. Sein Mandant wolle über sexuelle Details und Vorlieben berichten, die nicht in die Öffentlichkeit gelangen sollten, begründete sein Anwalt. Auch bei der Anhörung des Opfers mussten Besucher den Gerichtssaal verlassen.
Als problematisch stellte sich wohl heraus, dass die Zeugin den Vorfall zeitlich nicht genau einordnen konnte. Das erfordere zusätzliche Vorbereitungszeit, erklärte der Verteidiger des Angeklagten. Außerdem soll ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt werden.
Der Psychologe, bei dem sich die Frau seit Jahren in Behandlung befindet, bestätigte gestern, dass sie glaubwürdig von einer Vergewaltigung durch den Fahrlehrer berichtet hatte. Im Fall der anderen Betroffenen hatte der Fahrlehrer beteuert, er habe sie lediglich in den Arm genommen, um ihr die Angst vor der theoretischen Prüfung zu nehmen. "Ich wollte ihr bloß ein bisschen Mut zusprechen", gab er an. Der Prozess wird fortgesetzt.
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