Krefeld: Verwaltung bietet Ausländerbeirat Aufklärung an
VON ISABELLE DE BORTOLI - zuletzt aktualisiert: 25.01.2007Krefeld (RPO). Auch im Jahr 2006 mussten Musliminnen noch eine Bescheinigung für das Tragen des Kopftuches vorlegen – mit dieser Aussage konfrontierte der Ausländerbeirat gestern Abend die Verwaltung. Die hatte in der Debatte um die „Bescheinigung für das Tragen eines Kopftuches“ zuvor erklärt, dass „seit Mitte 2005 von der Passbehörde keine Bescheinigung mehr gefordert wird“ (die RP berichtete).
Zwei Fälle aus dem Jahr 2006
„Von mir selbst wurde im Jahr 2000 für das Passfoto verlangt, eine Bescheinigung der türkischen Gemeinde vorzulegen, dass ich das Kopftuch aus religiösen Gründen trage“, sagte Aysel Bahic. „Und meine Schwägerin musste die Bescheinigung in den letzten Wochen noch vorlegen, als ein Foto für ihre Aufenthaltsgenehmigung gemacht werden sollte.“ Damit widersprach Bahic eindeutig der Stellungnahme der Verwaltung,
Auch Mehmet Demir von der Union der türkischen und islamischen Vereine in Krefeld und Umgebung sagte in der Sitzung, dass ihm zwei Fälle aus den Monaten Oktober und November 2006 bekannt seien, wo die Bescheinigung noch vorgelegt werden musste. „Das ist das erste Mal, dass Sie konkrete Fälle liefern“, sagte Jürgen Jacobs als Vertreter der Verwaltung. „Wir bieten Ihnen an, diesen Fällen nachzugehen und sie aufzuklären.“ Außerdem müsse man noch einmal klar festhalten, dass die Bescheinigung niemals bei der Einbürgerung, sondern bei der Passausstellung gefordert worden sei.
Die Vorsitzende des Ausländerbeirates, Halide Özkurt-Atmaca, hatte ursprünglich einen Antrag zur „Abschaffung der Bescheinigung für das Tragen des Kopftuchs zur Vorlage bei der Einbürgerungsbehörde“ formuliert. „In meinem Einbürgerungsverfahren wurde diese Bescheinigung verlangt. Da mir nicht gesagt wurde, dass die Bescheinigung für das Passfoto gilt, ging ich davon aus, dass sie für die Einbürgerung gebraucht wird.“ Dem Antrag stimmte der Ausländerbeirat gestern dennoch zu, nach dem die Formulierung „zur Vorlage bei der Einbürgerungsbehörde“ in „zur Vorlage bei allen städtischen Behörden“ geändert worden war. Sie könne eine solche Bescheinigung in keiner Angelegenheit akzeptieren, so Özkurt-Atmaca.
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