Krefeld: Wende bei Kanal-TÜV
VON MARTIN RÖSE - zuletzt aktualisiert: 09.06.2011Krefeld (RP). CDU und SPD wollen die Entwässerungssatzung ändern. Das spart Hauseigentümern viel Geld. Die beiden großen Krefelder Ratsfraktionen CDU und SPD schwenken bei der umstrittenen Dichtheitsprüfung von privaten Hausanschlüssen um. Alle 100.000 Eigentümer in Krefeld sind gesetzlich verpflichtet, demnächst die Dichtheit ihres Kanalanschlusses nachzuweisen.
"Wir fordern die Umweltverwaltung auf, in Krefeld keine Sonderwege zu Lasten der Bürger in die Wege zu leiten, sondern vielmehr Lockerungen bei der Durchführung der Dichtheitsprüfung bürgerfreundlich umzusetzen", erklärte gestern Jürgen Wettingfeld, planungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Auch die SPD liebäugelt mit einer Satzungsänderung. "Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir bei der derzeitigen Regelung bleiben", sagte der planungspolitische Sprecher der SPD, Jürgen Hengst.
Wie unsere Zeitung berichtete, fordert die Stadt in der Entwässerungssatzung von Hauseigentümern in Wasserschutzzonen eine Druckprüfung. Dem Gesetzgeber reicht eine billigere Kanalprüfung aus. In einem Vollzugserlass hatte das Umweltministerium bereits vergangenen Oktober auf die Gleichberechtigung der beiden Prüfungsarten hingewiesen. Es empfiehlt zwar die Druckprüfung – in Krefeld wurde dies bei der Verabschiedung der Entwässerungssatzung im März zur Verpflichtung.
Bauausschuss
Auf Antrag der CDU-Fraktion sollen sich die Politiker im Bauausschuss mit der Entwässerungssatzung befassen. Der tritt am Mittwoch, 29. Juni, um 17 Uhr zusammen. Die Sitzung ist öffentlich. Die SPD überlegt, bereits bei der Ratssitzung am Mittwoch darüber zu sprechen.
Die Grünen wollen an der bisherigen Regelung festhalten. "Es ist nicht ausgeschlossen, dass durch undichte Hausanschlüsse auch Fäkalstoffe ins Grundwasser gelangen", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Rolf Rundmund. "Gerade die aktuelle Diskussion um belastete Lebensmittel muss daran erinnern lassen, dass Trinkwasser das wichtigste Lebensmittel ist."
Allerdings stimmt auch er der zuletzt von Haus & Grund erhobenen Forderung nach Gleichbehandlung von öffentlichen und privaten Kanälen zu. Alle öffentlichen Kanalanlagen in NRW brauchen nur per TV-Inspektion geprüft werden. Rundmund: "Wir brauchen eine Gleichbehandlung. Deshalb sollten in Krefelds Wasserschutzzonen auch die öffentlichen Kanalanlagen per Druckprüfung auf Dichtheit getestet werden."
Gestern war die Dichtheitsprüfung auch Thema im Landtag. In einem Gespräch mit den Fraktionen sagte Umweltminister Johannes Remmel (Grüne) einen neuen Erlass zur Dichtheitsprüfung zu. Die Eigentümer könnten demnach entscheiden, ob eine Druck-, Kamera-, Füllstands- oder Durchlaufprüfung durchgeführt wird.
Bagatellschäden müssten nicht saniert werden. In dem Erlass sollen zudem Schadensklassen für die Sanierung festgeschrieben werden. Danach müssten Eigentümer stark beschädigte Abwasserkanäle innerhalb von sechs Monaten sanieren. Bei mittleren Schäden bleiben bis zu fünf Jahre Zeit. Geringe Schäden müssen nicht saniert werden. Dort werde nach zehn Jahren eine neue Prüfung fällig.
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