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Wassenberg: 14-jähriges Mädchen missbraucht

VON EVA MARIA VAASSEN - zuletzt aktualisiert: 15.12.2008 - 18:34

Vor dem Landgericht Konstanz muss sich seit Montag ein 53-Jähriger unter anderem wegen Vergewaltigung, Freiheitsberaubung und Entziehung Minderjähriger verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, im April ein damals 14-jähriges Mädchen aus Wassenberg zweimal vergewaltigt zu haben.

Gewissenskonflikte entbinden gläubige Menschen nicht unbedingt von beruflichen Aufgaben, entschied das Freiburger Arbeitsgericht. Foto: ddp, ddp

Sein Opfer habe er einige Wochen in einem Internet-Chatroom kennen gelernt. Er habe sich als 32-Jähriger ausgegeben und der 14-Jährigen angeboten, bei ihm zu wohnen, als sie zu Hause Ärger hatte. Obwohl sie nicht mehr mit wollte, als sie ihn gesehen habe, habe er sie einfach bis in den Bodenseeraum mitgenommen. In der Wohnung eines Bekannten sei es dann zu den Taten gekommen.

Der Angeklagte, ein schmächtiger Mann mit schulterlangem, grauem Haar, sagte aus, das Mädchen sei wohl in ihn verliebt gewesen, er habe die virtuelle Beziehung längst beenden wollen. Doch da habe sie mit Selbstmord gedroht. Deshalb habe er sie zu sich geholt, „um mit ihr zum Jugendamt zu gehen”. In der Wohnung eines Bekannten sei es dann einmal zu einvernehmlichem Geschlechtsverkehrn gekommen. Die 14-Jährige habe Kondome mitgebracht, ihn dann aber gebeten, „es ohne” zu machen, weil sie sich ein Kind von ihm wünschte. Darauf habe er sich aber nicht eingelassen.

Die 14-Jährige wurde am Nachmittag unter Ausschluss der Öffentlichkeit vernommen. Sie leide unter einer posttraumatischen Belastungsstörung, erklärte das Gericht. Der Angeklagte konnte die Vernehmung per Videoübertragung aus einem Nebenzimmer mit verfolgen. Die Kinderschutzbeauftragen des Chatbetreibers berichtete, die 14-Jährige habe ihr über ihre Kontakte zum Angeklagten im Chatroom gesagt: „Der war immer für mich da.” Zuvor habe sie aber unter Weinkrämpfen berichtet, dass der Mann ihr „sehr weh getan” habe.

Überprüfungen dieses Chatrooms, der für Kinder und Jugendliche abgesichert sei, hätten ergeben, dass der Angeklagte sich unter zahlreichen Namen als Mann im Alter zwischen 22 und 32 Jahren ausgegeben hatte. Als solcher habe er intensive virtuelle „Kuschel-Beziehungen” zu minderjährigen Mädchen unterhalten, die ihm zum Teil regelrecht „hörig” gewesen seien. Auch war von so genannten Fotoalben im Internet die Rede, in denen er sich in pornografischen Darstellungen verewigt hatte.

Bereits am Vormittag war es zu einer überraschenden Aussage einer 17-jährigen Schülerin aus dem Allgäu gekommen. Ihr soll der Angeklagte einige Monate zuvor Nacktfotos von sich und seinem erigierten Geschlechtsteil geschickt haben. Die 17-Jährige erklärte heute, sie habe freiwillig Nacktfotos mit dem Angeklagten ausgetauscht. Als sie Anfang des Jahres von zu Hause ausgerissen war und drei Tage bei ihm gewohnt hatte, habe er sie ebenfalls vergewaltigt. Aus Scham habe sie bislang geschwiegen. Voraussichtlich kommt es am nächsten Montag zu einem Urteil. "


 
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