Wegberg/Mönchengladbach: Ärztin: Antibiotika war nicht immer erwünscht
VON MICHAEL HECKERS - zuletzt aktualisiert: 17.12.2009 - 17:58Wegberg/Mönchengladbach (RPO). Nachdem die beiden Sachverständigen Sebastian W. Lemmen und Peter Philippsen heute ihre Gutachten im Schwurgerichtssaal des Mönchengladbacher Landgerichts erstattet hatten, interessierte den Vorsitzenden Richter Lothar Beckers eine Frage besonders: War es im Wegberger Krankenhaus unter Leitung von Dr. Arnold Pier Standard, dass die Patienten vor größeren Operationen die übliche Antibiotikaprophylaxe erhielten?
Eine mitangeklagte Ärztin, die der Richter mit dieser Frage konfrontierte, antwortete ausweichend: „Ich habe mich vor der Operation immer vergewissert, ob eine Antibiotikagabe erfolgen soll”, sagte die Anästhesistin. Damit sei seine Frage nicht beantwortet, sagte Richter Beckers. Daraufhin sagte die Ärztin: „Ich habe es so erfahren, dass die Antibiotikagabe bei Dr. Wolf Standard war. Unter Leitung von Dr. Pier war es so, dass bei einigen Operationen eine Antibiotika-Gabe nicht erwünscht war.”
Daraufhin habe sie jedes Mal nachgefragt, ob eine Antibiotikagabe erfolgen soll. Dr. Harald Wolf war Chefarzt in der chirurgischen Abteilung des Wegberger Krankenhauses, bevor das 93-Betten-Haus im Februar 2006 von Dr. Arnold Pier übernommen wurde und er die Funktion des chirurgischen Chefarztes übernommen hat.
Richter Beckers zeigte sich irritiert, dass er in den Krankenakten auf die Beschreibung „Revision der Bauchhöhle” gestoßen war. „Das hört sich nach einer Operation an”, sagte er und wandte sich an den Hauptangeklagten. Pier hatte die Behandlung als Verbandswechsel tituliert. „Diese Information hat irgendjemand da aufgeschrieben, sie stammt nicht von mir”, sagte Pier.
Es habe keine Revision der Bauchhöhle stattgefunden, sondern ein Verbandswechsel. Außerdem sagte Pier, dass die Gabe von Antibiotika vor größeren Operationen üblich gewesen sei. Dies sei ein Standard, den er als Chefarzt aber nicht jedes Mal kontrolliert habe.
Die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach gegen Dr. Arnold Pier reichen von schwerer Körperverletzung über Misshandlung bis hin zu fahrlässiger Tötung. Pier habe sich eine medizinische Fachkompetenz angemaßt, über die er nicht verfügte.
Er soll alle Abteilungen der Sankt Antonius Klinik mit ihren 93 Betten einem strengen Wirtschaftlichkeitspostulat unterworfen haben. Pier habe in einigen Fällen die Gabe von Blutkonserven und Medikamenten wie Antibiotika und Heparin verweigert. Pier hat diese Vorwürfe stets bestritten.
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