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Hückelhoven: Friedhofsmord: Urteil Ende Januar

VON KRISTINA HELLWIG - zuletzt aktualisiert: 07.01.2009 - 12:36

Hückelhoven (RPO). Im Prozess gegen die vier mutmaßlichen Friehofsmörder von Schaufenberg hat ein Sprecher des Landgerichts Mönchengladbach gestern für Dienstag, 27. Januar, die Urteilsverkündung angekündigt. Am Tag davor sollen Verteidiger und Staatsanwaltschaft ihre Plädoyers halten.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.  Foto: ddp, ddp
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt. Foto: ddp, ddp

Seit Ende November stehen vier Jugendliche, zwei Jungen und zwei Mädchen im Alter von 15 und 16 Jahren, vor Gericht. Sie sind angeklagt, den 54 Jahre alten Ewald F. aus Millich am Gründonnerstag 2008 auf dem Schaufenberger Friedhof heimtückisch aus Habgier ermordet zu haben.

Der Hauptangeklagte, der 16-jährige Manuel P., der aus schwierigen familiären Verhältnissen stammt und vor der Tat in Heimen lebte, hatte schon vor Prozessbeginn zugegeben, dass er mit einem Messer auf sein Opfer einstach. Er habe aber nicht von vorneherein geplant, jemanden zu töten. Die vier Minderjährigen stahlen nach der Tat das Auto ihres Opfers, sie wollten in Spanien ein neues Leben beginnen. In Paris wurden sie einen Tag später geschnappt.

An den jüngsten beiden Verhandlungstagen, Montag und Dienstag, die wie alle zuvor unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfanden, ging es unter anderem um die (strafrechtliche) Verantwortlichkeit der Angeklagten, teilte der Gerichtssprecher mit. Nach dem Jugendgerichtsgesetz könne ein Jugendlicher nur dann strafrechtlich zur Verantwortung gezogen werden, wenn er zur Tatzeit nach seiner sittlichen und geistigen Entwicklung reif genug sei, das Unrecht der Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln.

Bei drei der Angeklagten liege die Voraussetzungen nach Ansicht von Sachverständige zweifelsfrei vor, das wurde am Montag herausgestellt. Gestern wurde eine Gutachterin gehört, ob dies auch für die vierte Angeklagte gelte, die minderbegabt sei.

Außerdem stellte die Verteidigung mehrere Beweisanträge, die allesamt von der Kammer zurückgewiesen wurden. Weitere Anträge seien für Montag angekündigt.

Quelle: RP

 
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