Wegberg / Mönchengladbach: Pier-Prozess: Gutachter befangen
VON BENEDIKT PETERS - zuletzt aktualisiert: 29.07.2010 - 17:42Wegberg / Mönchengladbach (RPO). Das Gericht gab gestern dem Befangenheitsantrag des ehemaligen Chefarztes der Klinik Wegberg, Arnold Pier, statt. Nun soll binnen eines Monats ein neuer Sachverständiger her. Die Staatsanwaltschaft macht Pier für den Tod von sechs Patienten verantwortlich.
Angespannt und dennoch abwesend wirkte der Hauptangeklagte Dr. Arnold Pier gestern im Gerichtssaal. Dabei erzielte der 54-Jährige vor der siebten Großen Strafkammer des Landgerichts Mönchengladbach einen kleinen Erfolg. „Der Sachverständige wird abgelehnt“, verkündete der Vorsitzende Richter Lothar Beckers.
Damit gab das Gericht dem Antrag des Verteidigers des ehemaligen Klinikchefs statt. Der bisherige Gutachter, Medizinprofessor Dr. Martin Walz aus Essen, hatte sich in einem Interview in der Aachener Zeitung zu lebenserhaltenden Maßnahmen und zur „Roten Drei“ geäußert.
Mit dieser rot umkreisten Ziffer in der Krankenakte der verstorbenen Patientin Anna S. könnte der angeklagte Ex-Chefarzt angeordnet haben, bei der zum Zeitpunkt des Todes 76-Jährigen keine lebenserhaltenden Maßnahmen anzuwenden, hatte der Gutachter am 27. Mai im Gerichtssaal gemutmaßt.
In dem Interview vom 27. Juni hatte der Gutachter unter anderem gesagt, die Entscheidung über lebenserhaltende Maßnahmen solle nie von nur einem Arzt getroffen, sondern „auf mehrere Schultern verteilt“ werden. Wegen solcher Äußerungen sei „Misstrauen in die Unparteilichkeit“ des Sachverständigen gerechtfertigt, argumentierte gestern Richter Beckers.
Nun wird bis zur Fortsetzung des Prozesses Ende August ein neuer Gutachter gesucht. Bewerten soll der Sachverständige, ob der Ex-Chefarzt und die beiden weiteren angeklagten Ärzte ihre Patienten angemessen behandelt haben. Laut Anklage soll es in dem Wegberger Krankenhaus unter Ex-Chefarzt Pier zu etlichen Einsparungen und unnötigen Operationen gekommen sein – aus wirtschaftlichen Gründen.
So soll Patienten erheblicher Schaden zugefügt worden sein, die Anklagebehörde macht Pier unter anderem für den Tod von sechs Patienten verantwortlich. Wie bei anderen Patienten soll Pier auch bei der verstorbenen Anna S. angeordnet haben, statt eines teuren Desinfektionsmittels frisch gepressten Zitronensaft auf offene Wunden aufzutragen. Außerdem ließ er vermutlich mit dem Vermerk der „Roten Drei“ auf teure, lebenserhaltende Maßnahmen verzichten. „Das hat in drei Tagen zum Tod geführt“, hatte der nun für befangen erklärte Medizinprofessor vor Gericht ausgesagt. Nicht nachvollziehbar sei, warum Anna S. nicht künstlich beatmet wurde, hatte er weiter ausgeführt.
Im laufenden Verfahren wurde bereits der zweite Sachverständige wegen Befangenheit abgelehnt. Ein weiterer Antrag gegen die Richter scheiterte zu Prozessbeginn. Die Verhandlung dauert bereits knapp ein Jahr an. Im Gerichtssaal mutmaßte gestern ein Zuschauer: „Wenn das so weitergeht, dauert der Prozess noch bis Ende 2011.“
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