Wegberg Tod im Bistro - Bewährung
Wegberg · Wegen fahrlässiger Tötung hat das Mönchengladbacher Schwurgericht gestern einen Wegberger Gastwirt (55) zu einem Jahr und neun Monaten Freiheitsstrafe mit Bewährung verurteilt. Für einen Mitangeklagten gab es Freispruch.
Im Prozess um den tragischen Tod eines betrunkenen Gastes in einem Wegberger Bistro sprachen die Gladbacher Richter gestern einen wegen Beihilfe mitangeklagten Wegberger frei. Der 26-Jährige half im August 2010 als Kellner aus. Körperverletzung mit Todesfolge hatte die Staatsanwältin ursprünglich dem Gastwirt vorgeworfen und den Aushilfskellner wegen Beihilfe angeklagt. Nach einem wochenlangen Prozess ließ sich dieser Vorwurf nicht beweisen. Es blieb bei fahrlässiger Tötung. Bereits zu Prozessbeginn hatten die beiden Angeklagten bereitwillig den Fall geschildert, der am 22. August 2010 nach dem "Spanischen Abend" in Wegberg im Bistro des angeklagten Gastwirts mit dem Erstickungstod eines Gastes (36) geendet hatte.
Mit verbotenem Griff fixiert
In der Urteilsbegründung ging der Kammervorsitzende Lothar Beckers auf den Fall ein. Der "Spanische Abend" war fast zu Ende, als es im Bistro laut wurde und unter den Gästen Streit ausbrach. Dem Gastwirt gelang es, einen betrunkenen Stammgast zum Verlassen des Lokales zu bewegen. Kurz danach fiel das spätere Opfer auf, ein 36-jähriger Gast, der offensichtlich nicht mehr nüchtern andere Gäste belästigte. Der Wirt versuchte vergeblich, den Gast zum Ausgang zu schieben. Der betrunkene Gast habe ihn in den Oberarm gebissen. Dabei fielen die Männer zu Boden. Dann fixierte der 55-Jährige, der früher Polizist war, den Gast mit einem inzwischen verbotenenpolizeilichen Haltegriff. Der Mitangeklagte hielt dabei den Arm des 36-Jährigen fest. "Ich wollte den Mann nur fixieren, bis die bereits verständigte Polizei kommt", so der Gastwirt. Zwischendurch habe er mehrfach den Griff gelockert. Doch das Opfer habe sich nur aufgebäumt. Ein Gast habe gerufen: "Lass los, der ist eingeschlafen." Da habe er sofort losgelassen. Doch da war der Mann bereits erstickt.
Der Angeklagte habe zu spät losgelassen, hieß es in der Urteilsbegründung. Mit dem inzwischen verbotenen Würgehebel habe der Angeklagte etwas eingesetzt, was er nicht beherrschte. Als der 36-Jährige andere Gäste beleidigte und durch aggressives Verhalten auffiel, habe der Wirt noch in Notwehr agiert. Als das Opfer bereits bewusstlos war, habe er jedoch "sorgfaltswidrig", aber nicht vorsätzlich gehandelt. Dem hatte sich der Verteidiger angeschlossen: "Handelte der Gastwirt ohne Vorsatz, dann gilt das auch für den Gehilfen." Für den Mitangeklagten endete das Verfahren deshalb mit Freispruch.
Der Wirt muss die Freiheitsstrafe nicht verbüßen. Sie ist für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt. Allerdings muss er der Witwe und Mutter zweier kleiner Kinder zur Wiedergutmachung 7200 Euro zahlen.