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Hückelhoven/Erkelenz: Unter 18 keine Sonnenbank

VON DANIELA GIESS - zuletzt aktualisiert: 24.06.2009

Hückelhoven/Erkelenz (RPO). Der Bundestag hat beschlossen, Minderjährigen das Bräunen mit künstlicher Sonne zu verbieten. Die Sonnenstudios reagieren. Allerdings bleiben zur Umsetzung des Gesetzes noch einige Fragen unbeantwortet.

Hannie Strobel-Küppers betreibt in Hückelhoven ein Sonnenstudio. Für sie stellen sich noch offene Fragen, beispielsweise: Dürfen Jugendliche mit Hauterkrankungen ihre Bänke benutzen?  Foto: RPO
Hannie Strobel-Küppers betreibt in Hückelhoven ein Sonnenstudio. Für sie stellen sich noch offene Fragen, beispielsweise: Dürfen Jugendliche mit Hauterkrankungen ihre Bänke benutzen? Foto: RPO

Auf die richtige Dosis kommt es an, nicht aufs Alter, sagt Wolfgang Becker. Trotzdem: Der Betreiber des AYK-Sonnenstudios am Erkelenzer Markt bringt Verständnis auf für den aktuellen Beschluss des Bundestags, der Minderjährigen das Bräunen unter künstlicher Sonne künftig verbietet. "Es gibt eben in unserer Branche auch einige schwarze Schafe", räumt er unumwunden ein. "Und dagegen muss etwas unternommen werden."

Klare Vorgaben

Als Franchisenehmer hat Becker klare Vorgaben zu erfüllen. So werden die Sonnenhungrigen in seinen zwölf Studios allesamt in einer Kundendatei erfasst, auch das Geburtsdatum. Lediglich ein Prozent seiner Kundschaft in der Erka-Stadt sei unter 18, hat der Studiochef ausgerechnet. Große Umsatzeinbußen erwartet Becker daher nicht.

Info

Hautkrebs-Risiko

Verbot Wegen des besonderen Hautkrebs-Risikos durch UV-Bestrahlung gerade für junge Menschen dürfen Jugendliche unter 18 Jahren künftig keine Sonnenstudios mehr besuchen. Dies hat der Bundestag vorige Woche beschlossen.

Bußgeld Bei einem Verstoß werden Solarium-Betreiber zur Kasse gebeten: bis zu 50.000 Euro Bußgeld drohen.

Vor dem 1. Oktober rechnet er ohnehin nicht mit einer Umsetzung der neuen Regelung. "Wir haben jetzt erstmal noch drei Monate Zeit, aber die Vorbereitungen laufen schon an." Obwohl: "Man sollte jetzt nicht die Pferde scheu machen, auch wenn es sich hier um eine ziemlich sensible Geschichte handelt. Ein heißes Thema." Er gehe davon aus, dass die Ordnungshüter die Einhaltung des neuen Gesetzes streng kontrollieren würden. "Wir werden uns entsprechend vorbereiten, um alles richtig zu machen."

Sonnenhungrige unter 18 Jahren genießen schon länger besonderen Schutz. Die Flatrate gibt es nur mit Unterschrift der Eltern, und die jungen Besucher haben den Anweisungen des Personals unbedingt Folge zu leisten, wenn zum Beispiel über die maximale Bräunungsdauer aufgeklärt werde. Ob die wenigen Minderjährigen aus der Kundenkartei angeschrieben werden, um über das strikte Sonnenbank-Verbot zu informieren, steht bei der Bräunungskette zurzeit noch nicht fest.

Auch Hannie Strobel-Küppers, Inhaberin des Sun-Star-Studios an der Hückelhovener Martin-Luther-Straße, weiß noch nicht genau, wie sie vorgeht. Die Nachricht vom Bundestagsbeschluss überraschte die 50-Jährige am Wochenende im Belgien-Urlaub. Sie ist einem Fachverband angeschlossen, der ständig über wichtige Neuerungen auf dem Laufenden hält. "Was ist denn mit Jugendlichen, die an Hautkrankheiten leiden, zum Beispiel Neurodermitis?" fragt die Hückelhovenerin. "Dürfen die weiter zu mir kommen, eventuell in Begleitung der Mutter, um wie bisher zehn Minuten zu sonnen? Ich weiß noch nichts Genaues", sagt Hannie Strobel-Küppers. Sie könnte sich vorstellen, zunächst ein Schild mit der Aufschrift "Sonnen ab 18" aufzuhängen.

Quelle: RP

 
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