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Wassenberg: Verurteilter Lehrer sitzt in Haft

zuletzt aktualisiert: 29.01.2009

Wassenberg (RPO). Der ehemalige Lehrer aus Wassenberg, der im November 2007 vor dem Aachener Landgericht zu zweieinhalb Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs einer Schülerin (als sog. "Schutzbefohlener") verurteilt worden ist, hat im Dezember seine Haftstrafe angetreten.

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt.  Foto: ddp, ddp
Der Bundesgerichtshof hat die Rechte von Autoherstellern gestärkt. Foto: ddp, ddp

Staatsanwalt Robert Deller, Pressesprecher der Aachener Staatsanwaltschaft, bestätigte auf RP-Anfrage, dass der heute 49-Jährige seit dem 8. Dezember im Gefängnis ist. Bereits am 2. April 2008 hatte der Bundesgerichtshof die vom Anwalt des Verurteilten beantragte Revision "als unbegründet verworfen".

Ob der Wassenberger die gesamte Strafe hinter Gefängnismauern zubringen muss, steht jedoch noch nicht fest. Wie Deller erläuterte, eröffnet das Recht die Möglichkeit, nach Verbüßung der Hälfte der Zeit die Reststrafe zur Bewährung auszusetzen, und zwar auf Antrag der Staatsanwaltschaft.

Deller hielt diese Möglichkeit für eher "unwahrscheinlich". Denn: "Bei Sexualstraftaten werden sehr strenge Maßstäbe angelegt." Der Verurteilte selbst kann nach Verbüßung von zwei Dritteln der Haftstrafe Antrag auf Aussetzung des Rests zur Bewährung stellen.

Abhängigkeit ausgenutzt

Das Gericht hatte den 49-Jährigen für schuldig befunden, das Abhängigkeitsverhältnis einer beim ersten Geschlechtsverkehr mit ihrem Lehrer gerade 14-jährigen Schülerin ausgenutzt zu haben. Die sexuelle Beziehung mit der heute 23-jährigen jungen Frau in den Jahren 1999 bis 2001 hatte der Lehrer zu Prozessbeginn zugegeben.

Vom Vorwurf des sexuellen Kindesmissbrauchs (Kinder unter 14 Jahren) wurde der Wassenberger freigesprochen. Die von der Verteidigung beantragte Bewährungsstrafe – möglich bei einem Strafmaß bis zu zwei Jahren – hielt das Gericht für unangemessen, nachdem sich der Angeklagte während des Prozesses auf seiner Homepage über das Opfer und den Verlauf der Gerichtsverhandlung kritisch kommentierend geäußert hatte.

Quelle: RP

 
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