Mönchengladbach: 15 000 Wasserzähler zu groß?
VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 09.10.2009Mönchengladbach (RPO). Weil sie einen überdimensionierten Wasserzähler haben, zahlen möglicherweise rund 15 000 NVV-Kunden zu viel. Das soll sich ab sofort ändern. Nach einem neuen Gerichtsurteil handelt der Wasserversorger: Er senkt Grundpreise.
Jawohl, es ist so: In vielen Mönchengladbacher Haushalten ist ein überdimensionierter Wasserzähler installiert. Dem stimmt jetzt auch die NVV AG zu. Sie verkündete gestern, dass sie ab sofort eine neue Regelung zur Größeneinordnung von Wasseruhren zugrunde legen wird. Danach sei der kleinere und preiswertere Zähler mit der Bezeichnung QN 2,5 für 95 Prozent aller Haushalte gerechtfertigt. Zurzeit haben 16 000 NVV-Kunden einen QN 6, also den größeren Zähler. Sie alle werden nun angeschrieben. Sollte sich herausstellen, dass die Wasseruhr nach der neuen Norm zu groß ist, senkt die NVV die Grundgebühr. Der QN 6 bleibt zwar im Haus, der Grundpreis liegt aber zirka 35 Euro niedriger. Gezahlt wird ab 1. Oktober so viel wie für den QN 2,5.
QN 6 und QN 2,5
Grundgebühr Beim Wasserzähler mit dem Siegel QN 6 beträgt der Grundpreis 9,30 Euro im Monat, beim QN 2,5 sind es 6,40 Euro. In anderen Städten ist der Unterschied oft größer.
Messunterschiede Nach Aussagen der NVV liegen die Unterschiede im Messverhalten zwischen dem QN 6 und QN 2,5 im Promillebereich.
Wasserverbrauch sinkt
Ein neues Urteil des Landgerichts Leipzig bewog den Wasser- und Energieversorger zum Umdenken. Die Richter erklärten nämlich, dass zur Größenbestimmung der Wasserzähler ausschließlich der Empfehlung der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches aus dem Jahr 2003 gefolgt werden soll. Die ist einfach und sagt klipp und klar: Bei Häusern unter 31 Wohneinheiten reicht ein QN 2,5, sind noch Druckspüler vorhanden, dann wird ab 15 Wohneinheiten ein QN 6 eingesetzt. Bisher legte die NVV bei ihren Berechnungen die DIN 1988 Teil 3 zugrunde. Die ist komplizierter und richtet sich nach dem zu erwartenden Spitzendurchfluss.
Zwar könne letztlich nur ein Urteil des Bundesgerichtshofs die Rechtslage endgültig klären, "wir wollen aber kundenorientiert und zügig arbeiten. Deshalb werden wir uns ab sofort an der Empfehlung der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches orientieren", sagte NVV-Vorstand Dr. Rainer Hellekes gestern.
Jahrzehnte lang hatte die NVV die Größe der Wasserzähler wie viele andere Versorgungsunternehmen nach der alten DIN berechnet. Seitdem ist der Wasserverbrauch auch durch modernere Geräte und Leitungen ständig gesunken. 1976 lag er in Mönchengladbach noch bei über 20 Millionen Kubikmeter, heute bei 14 Millionen.
In Mönchengladbach war die Diskussion um eine mögliche Überdimensionierung von Wasserzählern im Juli entbrannt. Seitdem sind bei der NVV rund 1900 Beschwerden und Anfragen zu dem Thema eingegangen. Rund 500 Haus- und Wohnungsbesitzer haben bereits einen Inbetriebsetzungsantrag für die Neudimensionierung ihres Wasserzählers beantragt. Nach den alten Voraussetzungen brauchten sie dafür einen Installateur, der seine Leistungen in Rechnung stellte. All diejenigen, die die Kosten dafür schon bezahlt haben, sollen ihre Auslagen erstattet bekommen. Auch dafür gibt es einen Vordruck bei der NVV-Tochter New Energie GmbH.
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