Mönchengladbach: 400 Waffen bei der Polizei abgegeben
VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 17.12.2009Mönchengladbach (RPO). Wie viele Waffen in den Schränken oder Kellern von Mönchengladbacher Bürgern stehen, kann niemand sagen. 400 sind es aber mindestens. Denn so viele Gewehre, Pistolen und gefährliche Schlagstöcke sind seit Mitte des Jahres bei der Polizei abgegeben worden.
Am 31. Dezember läuft die Frist der so genannten Amnestie-Regelung ab, auf das sich die Innenminister nach dem Amoklauf von Winnenden geeinigt hatten. Nach dem Gesetz können Bürger, die illegal Waffen besitzen, noch bis Ende des Jahres ihre Gewehre und Pistolen bei der Polizei abgeben, ohne dass ihnen eine Strafe droht.
Gewehre werden eingeschmolzen
Viele haben das bereits getan. Darunter auch Bürger, die zwar einen Waffenschein besitzen, die Gewehre oder Faustfeuerwaffen aber nicht ordnungsgemäß in einem Spezialschrank unterbringen können. Mitte des Jahres hatte die Polizei über die Änderungen im Waffenrecht informiert.
Anders als bisher muss seit 25. Juni jeder registrierte Waffenbesitzer nachweisen, dass seine Waffen sicher aufbewahrt werden. Deshalb hatte die Polizei Fragebögen an alle Waffenbesitzer geschickt. Wer die Aufbewahrungsvorschriften vorsätzlich verletzt, muss ab sofort mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer empfindlichen Geldstrafe rechnen. Denn: Eine falsche Aufbewahrung gilt jetzt als Straftatbestand.
Etliche Waffenbesitzer füllten die Fragebögen gar nicht erst aus, sondern gaben ihre Waffen bei der Polizei ab. Bisher rund 270 registrierte, aber offensichtlich nicht ordnungsgemäß gelagerte Waffen kamen auf diese Weise zusammen.
Außerdem wurden seit Bekanntmachung der Amnestieregelung bisher rund 130 unerlaubt besessene Waffen bei der Mönchengladbacher Polizei abgegeben. Ebenso wie die bisher abgegebenen 270 nicht ordnungsgemäß gelagerten Waffen werden sie nun eingeschmolzen.
Die Polizei weist noch einmal darauf hin, dass auch alte Luftgewehre unter Umständen erlaubnispflichtig sein können. Wer sich nicht sicher ist, ob seine Waffe eine Erlaubnis braucht oder nicht, kann sich an die Sachbearbeiter der Waffenrechtstelle des Polizeipräsidiums (Tel. 02161 290) wenden.
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