Mönchengladbach: 57-Jähriger vermittelte Bauarbeiter schwarz
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 20.01.2010Mönchengladbach (RPO). Allein das Finanzamt verlange 50 000 Euro von ihm, bedauerte sich gestern ein Angeklagter (57) vor dem Mönchengladbacher Schöffengericht selbst. "Ein Haufen Schulden ist alles, was mir geblieben ist – von meiner selbstständigen Tätigkeit", so der gelernte Einzelhandelskaufmann gestern im Gerichtssaal.
Vor kurzem musste er den Offenbarungseid leisten. Der 57-Jährige gab unumwunden zu, in den Jahren 2005 bis 2007 für ein Serviceunternehmen für die Vermittlung von Arbeitskräften als Strohmann fungiert zu haben. Nach längerer Arbeitslosigkeit hatte der Angeklagte ein Gewerbe angemeldet, weil er "seine Lage verbessern wollte".
Er kam in Kontakt mit niederländischen Geschäftsleuten. Dass sie unter falschem Namen auftraten, wurde erst später bekannt. Offenbar überredeten sie ihn, in Wegberg den Chef der Vermittlungsfirma zu spielen. Das Unternehmen vermittelte Leiharbeiter auf deutsche Baustellen. "Die Geschäfte liefen gut", erinnerte sich der Angeklagte. Erst allmählich habe er gemerkt, dass "da etwas nicht stimmte" und dass er nur der Strohmann war.
Die niederländischen Hintermänner gaben ihm Provisionen und strichen das meiste Geld selbst ein. An die Leiharbeiter wurden weder Tariflöhne gezahlt, noch gab es eine Lohnbuchhaltung oder gar eine Buchführung. Sozialversicherungsbeiträge wurden ebenfalls nicht gezahlt.
Die Zollamtsbehörde errechnete einen Gesamtschaden von 250 000 Euro. Den geringsten Teil davon bekam der Angeklagte. "Er wurde über den Tisch gezogen", meinte der Staatsanwalt. Wozu sich der Familienvater gestern ohne weiteres bekannte, nennt der Gesetzgeber "Vorenthalten von Arbeitnehmerentgelt" und Verstoß gegen das "Arbeitnehmerüberlassungsgesetz".
Am Ende schloss sich das Schöffengericht dem Antrag des Staatsanwalts an, der eine Freiheitsstrafe mit Bewährung und Schadenswiedergutmachung verlangt hatte. Die Mönchengladbacher Richter verurteilten den Strohmann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, die er nicht verbüßen muss. Sie setzten sie für die nächsten drei Jahre zur Bewährung aus. Außerdem muss der 57-Jährige eine Geldstrafe von 27 000 Euro zahlen. Der Angeklagte akzeptierte das Urteil sofort.
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