Mönchengladbach: Abrisshaus: Ein 1000-Pannen-Fall?
VON GABI PETERS - zuletzt aktualisiert: 11.06.2010Mönchengladbach (RPO). Ein Makler half beim Kauf, eine Bank gab den Kredit, und ein Notar besiegelte den Erwerb. Die neuen Hauseigentümer meldeten ihre neue Adresse und zahlten Grunderwerbsteuern. Und trotzdem ist keinem aufgefallen, dass es das Gebäude eigentlich nicht geben darf? Ein seltsamer Fall.
Wie konnte das passieren? Da kauft ein Ehepaar ein Einfamilienhaus in Wickrathberg, und wenig später flattert eine Abrissverordnung ins Haus. Für die ahnungslose Familie war es ein Schock. Immerhin steht das Haus seit 1965 in Wickrathberg, und das Ehepaar ist bereits der vierte Besitzer. 45 Jahre lang wurden dort Strom und Wasser verbraucht, Steuern gezahlt und Briefe in den Postkasten geworden. Und ausgerechnet jetzt stellte man bei der Stadt fest, dass es das idyllisch gelegene Haus eigentlich gar nicht geben darf. Weil es keine Baugenehmigung gibt, muss das Gebäude abgerissen werden. Die Kosten, mehrere 10 000 Euro, sollen die neuen Eigentümer zahlen.
"Stadt trägt Mitschuld"
Juristisch gesehen ist die Stadt im Recht. Das Ehepaar hätte sich vor dem Kauf beim Bauamt informieren sollen. Aber wieso hat sonst niemand etwas gemerkt? Der Makler zum Beispiel, der beim Kauf half. Oder die Bank, die einen Kredit für das Haus vergab? Oder der Notar, der den Erwerb besiegelte? Diese Fragen stellen sich auch RP-Leser, die viele Kommentare zum Fall des Ehepaars abgaben. Ein Leser sieht eine Mitschuld bei der Stadt: "Bei jedem Grunderwerb geht der Kaufvertrag ja zunächst an die Stadt. Sie muss schriftlich bestätigen, dass sie auf ihr Vorkaufsrecht verzichtet. Dieses Schreiben hätte gar nicht erst verschickt werden dürfen", meint er. Es stimmt, dass der städtische Gutachterausschuss jeden Kaufvertrag überprüft, bestätigt Stadtsprecher Walter Schröders. Aber dort werde nur geprüft, ob das städtische Vorkaufsrecht in Anspruch genommen werden soll oder nicht. Außerdem werden die Preise für die Bodenrichtwertkarten erfasst, sagt Dirk Rütten, stellvertretender Leiter der Pressestelle.
Viele städtische Ämter haben nicht geprüft, ob das Haus in Wickrathberg legal ist oder nicht: Das Einwohnermeldeamt nicht, bei dem das Paar die neue Adresse meldete. Das Steueramt nicht, das die Grundsteuer erhob. Und das Katasteramt, bei dem der Gutachterausschuss sitzt, auch nicht. Allerdings: Keines dieser Ämter ist dazu verpflichtet. Genauso wenig wie die Ver- und Entsorgungsunternehmen, bei denen das Ehepaar Strom-, Wasser- und Müllgebühren bezahlt.
Bei der Stadt will man zu dem Fall mit dem Hinweis "schwebendes Verfahren" nichts sagen. Aber auch wenn eine nachträgliche Baugenehmigung im Außenbezirk nicht möglich ist, gibt es noch Kompromissmöglichkeiten, sagen Experten.
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