Mönchengladbach Ärger über private Überwachung

Mönchengladbach · In der Stadt häufen sich die Beschwerden über private Videoüberwachungsanlagen. Viele Nachbarn fühlen sich beobachtet. Doch wer sich dagegen wehren will, dem bleibt oft nur der Klageweg. Denn Kontrollen gibt es selten.

 Eine Genehmigung für eine private Videoüberwachung braucht man nicht. Aber wer den Bürgersteig oder das Nachbargrundstück mit ins Visier nimmt, macht sich strafbar. Doch nur selten überprüfen die Datenschützer das vor Ort.

Eine Genehmigung für eine private Videoüberwachung braucht man nicht. Aber wer den Bürgersteig oder das Nachbargrundstück mit ins Visier nimmt, macht sich strafbar. Doch nur selten überprüfen die Datenschützer das vor Ort.

Foto: ddp/Hans Jazyk

Wer an seinem Privathaus eine Videoüberwachung zum Schutz vor Einbrechern installieren will, braucht dafür keine Genehmigung. Zwar müssen alle Datenschutzgesetze eingehalten werden, doch wenn sich niemand beschwert, wird auch nicht kontrolliert. Und selbst wenn sich ein Nachbar gestört fühlt, weil er glaubt, er werde beobachtet, hat das nicht immer Konsequenzen. Denn im Landesamt für Datenschutz und Informationsfreiheit gehen so viele Beschwerden ein, dass eine Überprüfung vor Ort äußerst selten ist.

Rund 300 aktenkundige Fälle

In Mönchengladbach gibt es gerade wieder so einen Fall: Eine Familie fühlt sich durch die private Videoüberwachungsanlage des Nachbarn gestört. Sie fragt sich unter anderem, ob auch ihre kleinen Kinder gefilmt werden, wenn sie im Sommer im Garten ins Planschbecken hüpfen. Denn der Nachbar hat mit einer Kamera auch den rückwärtigen Teil seines Grundstücks ins Visier genommen.

Fakt ist: Private Überwachungskameras dürfen nur das eigene Grundstück erfassen. Gefilmt werden darf weder der ans Grundstück angrenzende öffentliche Bereich, noch benachbarte Privatgrundstücke oder der gemeinsame Zugang zu diesen. Ausnahmen sind nur in äußerst seltenen Fällen möglich.

Dass der Aufnahmebereich der Kamerabeobachtung im Mönchengladbacher Fall haarscharf am Gartenzaun aufhört, wird von der Familie bezweifelt. Sie beschwerte sich beim Landesamt für Datenschutz und Informationsfreiheit. Das schrieb den Nachbarn auch an und bat um Stellungnahme.

Doch nach Ansicht der Familie hat sich bis heute nichts geändert. Sie fühlt sich nach wie vor von den Kameras belästigt. Bei einer erneuten Nachfrage bei den Datenschützern wurde der Familie geraten, selbst zivilrechtliche Schritte einzuleiten. "Ja", gibt Nils Schröder, Pressesprecher beim Landesamt für Datenschutz und Informationsfreiheit zu, "wir fahren normalerweise nur bei ganz krassen Fällen raus. Um alle gemeldeten Fälle vor Ort zu kontrollieren, fehlt uns einfach die Kapazität." Schließlich sei das Amt nicht nur für private Videoüberwachung zuständig, sondern auch für andere Datenschutzfragen von A wie Adresshandel bis Z wie Zahnarztpraxen.

Allein rund 300 Beschwerden wegen privater Videoüberwachungen werden im Landesamt pro Jahr mit einem Aktenzeichen versehen und bearbeitet. Im Normalfall versuche man, die Fälle auf schriftlichem Weg zu klären, sagt Schröder. Das heißt: Die Besitzer der privaten Überwachungsanlagen werden zu Stellungnahmen gebeten. So würden etwa Beispielbilder aus der Kamera angefragt oder Nachweise eingefordert, dass es sich bei den Überwachungsanlagen nur um Attrappen handelt. Reicht dem Beschwerdeführer das nicht, werde die zivilrechtliche Klage empfohlen.

Aber die aktenkundigen Fälle zu Beschwerden über private Videoüberwachung sind nur die "Spitze des Eisbergs". "Wir haben sehr viel mehr Anfragen und Beratungen, die aber statistisch nicht erfasst werden", erklärt der Pressesprecher. Und die Zahl nehme immer weiter zu.

(RP/rl)
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