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Mönchengladbach: Agenda 2010: Für die Stadt ein Reinfall

VON DIETER WEBER - zuletzt aktualisiert: 31.12.2009

Mönchengladbach (RPO). Es ist der 1. Januar 2005, als sich das deutsche Sozial- und Arbeitssystem grundlegend ändert. Das Konzept heißt Agenda 2010: In den fünf Jahren bis zum 1. Januar 2010 sollte Deutschland zum "wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt" werden.

Heute wissen alle: Das Konzept hat mehr versprochen als es gehalten hat. Aber es hat Deutschland und damit auch der Stadt ein anderes Gesicht gegeben. Und dieser Prozess ist noch nicht abgeschlossen: Die Agenda 2010 ist zwar nicht mehr das Leitkonzept. Aber es stehen Ende 2010 gravierende Veränderungen bevor, die Mönchengladbach vor eine riesige Herausforderung stellen.

Noch Dezember 2004 war "Hilfe zum Lebensunterhalt" beziehungsweise die so genannte Sozialhilfe in Mönchengladbach das, was in rund 9500 Fällen Leben und Existenz von bedürftigen Menschen sicherstellte. Rund 57 Millionen Euro musste die Stadt dafür damals zuletzt aufbringen.

Mehr als 100 Mitarbeiter kümmerten sich bei der Stadtverwaltung um die Betroffenen. Das soziale Netz schien dicht geknüpft zu sein: Wer seine Arbeit verlor, bekam zunächst Arbeitslosengeld. Gelang die Vermittlung nicht, rutschte der Bürger danach in die Arbeitslosenhilfe. Und erst wenn sie auslief, sicherte die Sozialhilfe den Lebensunterhalt.

Am 1. Januar 2005 mit der Einführung der Hartz-Gesetze war's damit vorbei. Die Arge als neue Behörde übernahm Aufgaben, die bis dahin beim Arbeitsamt und bei der Stadt lagen. Die Stadt-Mitarbeiter wechselten die Dienststelle, dazu kamen Experten der Arbeitsagentur.

Die Stadt trägt "lediglich" noch Unterkunfts- und die damit verbundenen Nebenkosten. Inzwischen ist die Euphorie verfolgen: Die Stadt zahlt heute rund zehn Millionen Euro mehr als Ende 2004. Und dass gezielte Förderung den Arbeitssuchenden anschließend eine neue Zukunft gibt, mit der sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können, ist eher ein Gerücht.

Bei Stadtkämmerer Bernd Kuckels treibt das geltende Finanzierungssystem immer neue Schweißperlen auf die Stirn: Denn übernahm der Bund zeitweise rund 30 Prozent an den Unterkunftskosten, ist dieser Anteil jetzt auf 23 Prozent gesunken – viel zu viel für die mit mehr als 1,2 Milliarden Euro verschuldete Stadt.

Seit die Nebenkosten explodiert sind, geht die Rechnung für die Stadt erst recht nicht mehr auf. "Die Fallzahlen sind gestiegen, und die Kosten für Unterkunft und Energie verschlingen einen riesigen Batzen Geld", sagt Sozialdezernent Dr. Michael Schmitz. Bei rund 36 000 Mönchengladbachern, die in 18 300 so genannten Bedarfsgemeinschaften leben und Arbeitslosengeld 2 beziehen, ist das scheinbar ein Fass ohne Boden.

Kaum hat die Stadt dieses System mehr oder weniger schlecht verarbeitet, droht eine neue Situation mit ungewissem Ausgang. Weil die Zusammenarbeit von Kommunen und Bund in einer gemeinsamen Behörde gemäß einem Gerichtsurteil von Ende 2007 verfassungswidrig ist, müssen die Argen aufgelöst werden. Sie existieren nur noch bis zum 31. Dezember 2010.

In Mönchengladbach sind dies die Behörden-Standorte an der Viktoriastraße und an der Limitenstraße. Die Arbeitsagenturen sind nach der Arge-Auflösung ausschließlich für die Vermittlung der Arbeitssuchenden zuständig und sichern mit finanziellen Leistungen nach den Regelsätzen deren Lebensunterhalt. DieKommunen tragen noch Unterkunfts- und Nebenkosten. Ist das nicht die Situation, die auch bereits jetzt vorherrscht?

"Nein", sagt Sozialdezernent Dr. Schmitz mit Nachdruck. Denn obwohl die Stadt für die Daseinsvorsorge der Bürger eigentlich zuständig ist, hat sie sich inzwischen lediglich zu einer Art Zahlstelle entwickelt. Obwohl Arbeitsagentur und Stadt sich auch weiterhin die Aufgaben teilen, verändert sich doch die Situation bei den Hilfesuchenden: Denn sie müssen zunächst ihre Leistungen bei der Arbeitsagentur beantragen, um so den Lebensunterhalt zu sichern. Und dann ist dasselbe Verfahren noch einmal bei der Stadt notwendig.

Das bedeutet: Alles ist doppelt zu machen. Die Anträge müssen zweimal bearbeitet werden, es gibt zwei getrennte Bescheide und zwei Rechtswege, die bei Widersprüchen notwendig werden. "Das ist den Betroffenen kaum zuzumuten", sagt Schmitz.

Noch eine weitere Unsicherheit kommt auf die Stadt zu: Die mehr als 100 Mitarbeiter, die 2005 zur Arge wechselten, haben ein Rückkehrrecht. Die Auflösung der Behörde könnte sie veranlassen, dass sie wieder zurück in den Dienst der Stadtverwaltung wollen – obwohl es für sie keine Arbeitsplätze mehr gibt.

"Wir müssen sie motivieren, dass sie diese Aufgabe weiter übernehmen", sagt Schmitz. Wenn er das Rad der Zeit zurückdrehen und die Hartz-Reformen anders ausgestalten könnte, wäre sein Lösungsmodell für Mönchengladbach heute ein ganz anderes. "Dann hätten wir auch die Arbeitsvermittlung übernommen. Denn jetzt sind wir abhängig von Arbeitsförderprogrammen, die bei der Bundes-Arbeitsagentur in Nürnberg entwickelt werden – und die unter Umständen gar nicht auf Mönchengladbach passen."

Quelle: RP

 
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