Mönchengladbach: Akten verlegt: Drei Verurteilte auf freiem Fuß
zuletzt aktualisiert: 24.07.2009 - 11:51Weil in der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach Akten zum Teil über Jahre liegen geblieben sind, haben drei verurteilte Männer noch keinen Tag ihrer Haft verbüßt.
Gleich in sechs Fällen sind Akten in Mönchengladbach über Jahre liegengeblieben. Das berichtete Generalstaatsanwalt Gregor Steinforth am Donnerstag. Zwei Fälle sind besonders dramatisch, weil sie verurteilte Kinderschänder betreffen.
13-jährige Tochter drei Mal missbraucht
Einer der Nutznießer ist ein 44-jähriger Mönchengladbacher, der seine damals 13-jährige Tochter drei Mal missbraucht hatte. Der Bundesgerichtshof hatte das Urteil des Landgerichtes über dreieinhalb Jahren Haft bestätigt. Das war im Juni 2005. Doch die Staatsanwaltschaft versäumte es, die Strafe zu vollstrecken. Dass die Akte verschollen war, fiel erst im Dezember 2008 auf.
Gnadengesuch an Justizministerin gerichtet
Der Mann, der immer noch auf freiem Fuß ist, wird möglicherweise gar nicht mehr belangt, denn inzwischen hat er ein Gnadengesuch an Justizminsterin Roswitha Müller-Piepenkötter (CDU) gerichtet. Über den Antrag ist noch nicht entschieden. Auch ein 40-Jähriger, der seine Tochter und deren Freundin 15 Mal missbraucht hatte, sitzt nicht im Gefängnis. Ihn hatte das Landgericht Mönchengladbach im November 2005 zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Mann legte Revision ein.
Akten kamen nicht beim Bundesgerichtshof an
Doch die Akten kamen nicht beim Bundesgerichtshof an. Sie blieben in Mönchengladbach verschollen bis Februar 2009. Inzwischen hatte der Mann als Trainer einer Fußballmannschaft zwei Mädchen missbraucht. „Es ist allerdings nahezu ausgeschlossen, dass zum Zeitpunkt dieser Taten auch bei normaler Bearbeitungszeit durch die Staatsanwaltschaft das Urteil des Bundesgerichtshofs schon vorgelegen hätte”, so Steinforth am Donnerstag. In den anderen Fällen geht es um Körperverletzung, Diebstahl und Raub.
Mitarbeiterin ignorierte die Fristen
In drei der sechs Fälle wären die Verurteilten auch ohne die Justizpanne inzwischen wieder auf freiem Fuß. Alle Fälle wurden von derselben Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft bearbeitet. Sie muss über Jahre die im Computerprogramm angelegten Warnhinweise wegen der überschrittenen Fristen ignoriert haben. Die Frau, eine langjährige Mitarbeiterin, ist inzwischen in eine andere Abteilung versetzt worden. Über die Gründe für ihr Versagen konnte Steinforth gestern keine Auskunft geben.
Dienst- oder strafrechtliche Konsequenzen würden noch geprüft. Justiz-Staatssekretär Jan Söffing (FDP) erklärte, die „aufgedeckten Mängel” seien „völlig inakzeptabel”. Vor zwei Wochen war der Leitende Oberstaatsanwalt von der Justizministerin strafversetzt worden. Zuvor war ein mutmaßlicher Kinderschänder wegen eines Formfehlers aus der Untersuchungshaft entlassen worden. Das Justizministerium wies die 19 Staatsanwaltschaften in NRW gestern per Erlass eindringlich darauf hin, alle technischen Mittel zur Fristenkontrolle einzusetzen.
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