Mönchengladbach: Altenheim: Verfügung gegen Caritas-Chef
VON INGE SCHNETTLER - zuletzt aktualisiert: 24.06.2010Mönchengladbach (RPO). Gegen den Geschäftsführer des Mönchengladbacher Caritas-Verbandes, Otto Nieswand, liegt offensichtlich eine Ordnungsverfügung der Stadt vor. Das Amt für Altenhilfe, das die Heimaufsicht über die Caritas-Altenheime hat, äußerte sich am Mittwoch auf Nachfrage zu den Vorwürfen, die die Giesenkirchener Einrichtung betreffen.
Man habe im laufenden Jahr eine Regelprüfung und anlassbezogene Prüfungen – das bedeutet nach Beschwerden – im Haus an der Konstatinstraße durchgeführt." Dazu ist die Aufsicht nach dem Wohn- und Teilhabegesetz verpflichtet.
Daraus resultierend habe das Amt "die notwendigen Regelungen verfügt, um eine gute, umfassende Betreuung und Pflege der Bewohner zu sichern". Angestellte, Angehörige und die behandelnden Giesenkirchener Ärzte hatten erhebliche Vorwürfe gegen den Träger des Altenheims erhoben. Die Bewohner würden vernachlässigt, und die komplette Leitung des Hauses sei seit Monaten krank.
Otto Nieswand hat auf Nachfrage der RP bestätigt, dass die Heimaufsicht im Mai innerhalb von zwei Wochen dreimal und der Medizinische Dienst der Krankenkassen einmal das Haus an der Konstantinstraße überprüfte. Die Heimaufsicht hat danach "Regelungen verfügt", wie es in der Stellungnahme der Stadt heißt.
Paragraph 19 des nordrhein-westfälischen Wohn- und Teilhabegesetzes regelt die Verfügungen, die eingesetzt werden, wenn der Betreiber, die Einrichtungsleitung oder die Beschäftigten die Anforderungen des Gesetzes, das das Wohnen mit Assistenz und Pflege in entsprechenden Einrichtungen regelt, nicht erfüllen. Wenn Mängel in einer Einrichtung festgestellt werden, kann der Betreiber in einem ersten Schritt eine Beratung in Anspruch nehmen. Werden die Mängel dennoch nicht abgestellt, erlässt die Heimaufsicht Anordnungen, die die Beeinträchtigungen, die zu Lasten der Bewohner gehen, abstellen und den Betreiber in die Pflicht nehmen.
Offenbar werden die Mängel im Giesenkirchener Altenheim von der Heimaufsicht als so gravierend eingeschätzt, dass sie sich zu einer weiteren Auflage entschlossen hat. Bis zum September darf der Caritasverband im Giesenkirchener Altenheim nur noch Bewohner mit der – geringsten – Pflegestufe 1 aufnehmen. "Bei der Überprüfung durch die Heimaufsicht wurde die Pflegedokumentation in unserem Altenheim bemängelt", sagte gestern Otto Nieswand. "Bis September haben wir Zeit, die Dokumentation zu korrigieren."
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