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Mönchengladbach: Am Ende der Partynacht fiel ein Schuss

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 27.08.2009

Mönchengladbach (RPO). Im Prozess vor dem Mönchengladbacher Schwurgericht hatte der Angeklagte (48) gestern zugegeben, trotz Lokalverbot in der Karnevalsnacht vom 24. Februar die Kneipe an der Bahnhofsstraße erneut aufgesucht zu haben. Aber er sei sich keiner Schuld bewusst, beteuerte der 48-Jährige. Er habe nichts gemacht. Tatsächlich wirft ihm die Staatsanwältin versuchten Totschlag und Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Der Angeklagte sieht den Fall offenbar anders. Am Rosenmontagsabend sei er mit zwei Frauen in das Lokal gegangen. Man habe an der Theke gestanden und Alkohol getrunken. Doch dann sei er dort geschlagen und schließlich durch mehrere Männer aus der Gaststätte gedrängt worden. Er sei nach Hause gegangen, aber später mit einer Waffe in der Jackentasche zurückgekehrt. Aber er habe den Gästen mit der Waffe nur einen Schrecken einjagen wollen. Der Wirt habe ihn erneut zum Verlassen des Lokals aufgefordert. Bei dem Gerangel mit dem Wirt habe sich ein Schuss aus der Pistole gelöst, sei aber im Boden gelandet. Wie das passieren konnte, wisse er nicht.

An die nächtlichen Ereignisse erinnerte sich der Wirt (35) jedoch ganz anders. Gäste hatten sich bei ihm über den aufdringlichen Angeklagten beschwert. Der Lokalchef forderte den 48-Jährigen auf, die Gaststätte zu verlassen. Als der sich weigerte, schubste ihn der Wirt zur Tür. Später informierte eine Kellnerin ihren Chef : "Der ist schon wieder da".

Der reagierte prompt und schob den Angeklagten erneut aus dem Lokal. Auf dem Bürgersteig drohte der renitente Gast plötzlich: "Du kriegst jetzt, was du brauchst." Der Wirt sah eine Waffe in der Hand des 48-Jährigen. Auf der Straße kam es zwischen den beiden Männern zum Gerangel. Plötzlich löste sich ein Schuss. Der Wirt geriet in Panik. Die Waffe fiel zu Boden. "In meiner Angst habe ich auf den Mann eingeschlagen", gab der Wirt zu, der unverletzt blieb und schließlich von Gästen ins Lokal gebracht wurde.

Dagegen erinnerten sich die beiden Frauen, die mit dem Angeklagten in die Gaststätte gekommen waren, ganz anders. "Der hat überhaupt nichts gemacht. Trotzdem sollte der Mann die Gaststätte verlassen", beteuerten eine 45-jährige Gladbacherin und deren Freundin. Sie wollen gesehen haben, dass der Angeklagte damals geschlagen und aus dem Lokal verwiesen wurde. Der Prozess wird fortgesetzt.

Quelle: RP

 
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