Mönchengladbach: Angeklagter wollte mit Schuss nur erschrecken
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 01.09.2009Mönchengladbach (RPO). Er sei sich keiner Schuld bewusst und habe überhaupt nichts gemacht: So hatte sich der Angeklagte im Mönchengladbacher Schwurgerichtsprozess verteidigt. Tatsächlich wirft ihm die Staatsanwältin versuchten Totschlag und Verstoß gegen das Waffengesetz vor. Doch der 48-Jährige hatte sich von Anfang an beschwert, dass ihn der Wirt eines Lokals an der Bahnhofstraße in der Karnevalsnacht vom 24. Februar grundlos auf die Straße gesetzt habe. Später sei er mit einer Waffe in die Gaststätte zurückgekehrt, aber nur, weil er "die anderen erschrecken wollte". Dass sich aus der Pistole ein Schuss löste, als er während eines Gerangels den Wirt des Lokals mit der Waffe bedrohte, konnte der Angeklagte im Prozess nicht erklären. Dagegen war sich gestern ein Kriminalbeamter in seiner Zeugenaussage sicher, dass der wütende Gast damals "den Finger am Abzug gehabt habe". Der Schuss landete im Boden. Später wurde auf dem Pflaster ein Teil des Projektils gefunden.
Auch eine 36-jährige Mönchengladbacherin, die sich an dem Rosenmontags-Abend auf der Tanzfläche bewegte, war von der vermeintlichen Unschuld des Angeklagten keineswegs überzeugt. "Der hat mich angemacht und mit einer sexistischen Bemerkung beleidigt", war sich die Frau sicher. Von der Theke aus beobachtete die 36-Jährige, wie der offensichtlich betrunkene Angeklagte ungerührt auf andere weibliche Gäste zuging und sie ebenfalls belästigte. Sie verständigte den Wirt: "Hab ein Auge auf den, der pöbelt rum." Nach einem ersten Lokalverbot musste der Gast die Gaststätte verlassen. Der 48-Jährige schrie "Nein" und "Warum?", wurde aber nach draußen gedrängt.
Später kam er mit einer Pistole zurück und wurde erneut aus dem Lokal gewiesen. Auf der Straße vor der Tür des Lokals kam es zu einem Gerangel zwischen dem Wirt und dem Gast. "Ich knall dich ab", soll der 48-Jährige gedroht haben, als ihm der Chef des Lokals den Arm mit der Waffe nach unten drückte. Bei der Polizei hatte der Angeklagte zugegeben, mit dem "Abknallen" gedroht zu haben. Zwar fiel am Ende der Partynacht ein Schuss, traf aber niemanden. In einer ersten Vernehmung hatte der Angeklagte erklärt, es handele sich um eine Schreckschuss-Pistole, die damals zufällig in seiner Jacke gelandet sei. Aber in einer zweiten Vernehmung hatte der 48-Jährige zugegeben, dass es sich doch um eine scharfe Waffe gehandelt habe. So erinnerte sich gestern ein Kriminalbeamter in seiner Zeugenaussage. Von "zufällig in der Jackentasche" war bei der Polizei auch keine Rede mehr. Tatsächlich war der Gast nach Hause gegangen und mit der halbautomatischen Waffe in die Kneipe zurückgekehrt.
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