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Mönchengladbach: Anwältin fordert lebenslänglich

VON INGE SCHNETTLER - zuletzt aktualisiert: 27.10.2007

Mönchengladbach (RPO). Am Montag beginnt der Prozess gegen den mutmaßlichen Doppelmörder von Rheydt: Erol P. soll am 9. März seine Ehefrau Rukiye und die 18-jährige Tochter Derya kaltblütig ermordet haben. Die Überlebenden der Familie, die heute zehnjährige Tochter und der 13-jährige Sohn, mussten mit ansehen, wie der eigene Vater ihre Mutter und die große Schwester erschoss. Die beiden Kinder konnten sich damals vor ihrem Vater in Sicherheit bringen, überlebten so die Katastrophe.

Das Verwaltugnsgericht urteilte sexuelle Anspielungen als schwere Dienstvergehen. Foto: rpo

„Die Kinder sind schwer traumatisiert“, sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Gülsen Celebi, die die Tochter der getöteten Rukiye P. als Nebenklägerin vertreten wird. „Seit September gehen die beiden Kinder wieder in die Schule. Das heißt aber nicht, dass es ihnen besser geht. Sie werden dieses grausame Erlebnis wahrscheinlich niemals wirklich verwinden.“

Gülsen Celebi wird für Erol P. eine lebenslange Haftstrafe beantragen – mit anschließender Sicherheitsverwahrung. „Ich halte den Mann für extrem gefährlich. Es ist damit zu rechnen, dass er auch weiterhin eine Gefahr für seine Familie ist“, sagt die Anwältin. Nach ihrer Auffassung handelte es sich bei der Tat um einen Ehrenmord. Die Ehe von Erol und Rukiye P. sei von den Eltern und Verwandten arrangiert worden.

Nach Auffassung der Anwältin fühlte sich Erol P. in seiner Ehre gekränkt, als seine Frau sich von ihm trennte und mit den Kindern in eine eigene Wohnung zog. „Er stand jeden Tag vor der Tür und drangsalierte seine Familie“, sagt Gülsen Celebi. Sie will das Thema „Ehrenmord“ zum Schwerpunkt des Gerichtsverfahrens machen. „Der Fall Rukiye P. bietet Möglichkeit und Anlass, dass sich endlich Familienangehörige bereit finden, über Gewalttätigkeiten in der Familie öffentlich zu reden.“

Die RP hatte erfahren, dass es zwischen den Familien von Rukiye und Erol P. immer wieder gewalttätige Auseinandersetzungen gegeben hatte. Dennoch wurde immer wieder untereinander geheiratet. „Das ist durchaus möglich“, sagt Gülsen Celebi. „Verfeindete Familien opfern gelegentlich eine Tochter, damit die Blutrache aufhört. Die Mädchen werden zur Hochzeit gezwungen.“ Ob es im Fall Erol P. und Rukiye so war? Dazu sagt die Anwältin nichts. Tatsache ist, dass die beiden im Alter von 15 bzw. 17 Jahren verheiratet wurden. „Wie zu erwarten, ging diese Ehe nicht gut“, sagt sie.

Massive Sicherheitsvorkehrungen

Der Doppelmord-Prozess beginnt am Montag um 9.15 Uhr unter massiven Sicherheitsvorkehrungen vor dem Mönchengladbacher Landgericht an der Hohenzollernstraße. Aus Sicherheitsgründen wird der Eingang an die Rheinbahnstraße verlegt, da die Schleuse am Haupteingang umgebaut wird. Zuschauer müssen sich darauf einstellen, dass sie zweimal kontrolliert werden: am Eingang und vor dem Eintritt in den Gerichtssaal. Der Prozess ist auf neun Tage angesetzt, 25 Zeugen sind geladen. Auch die überlebenden Geschwister werden angehört. Allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt. Und sie sollen in einem Nebenraum befragt werden.

Quelle: RP

 
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