Mönchengladbach Asyl-Urteil belastet die Stadtkasse

Mönchengladbach · Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz kommt auf viele Kommunen eine finanzielle Mehrbelastung zu. Betroffen ist davon auch die Stadt Mönchengladbach. "Wie viel uns die Neuberechnung des Satzes für Asylbewerber genau kosten wird, ist noch nicht errechnet worden", sagt Stadtsprecher Dirk Rütten. Es würden aber wohl Mehrkosten von mehreren hunderttausend Euro pro Jahr entstehen.

Mönchengladbach: Asyl-Urteil belastet die Stadtkasse
Foto: dpad

1,4 Millionen im ersten Halbjahr

Das Bundesverfassungsgericht hatte vergangene Woche entschieden, dass die seit 19 Jahren unveränderten Leistungen, die Asylbewerber und Flüchtlinge in Deutschland beziehen, nicht zu einer angemessenen Lebensführung ausreichen und deshalb erhöht werden müssen. Bisher bekommen Asylbewerber im Schnitt 225 Euro. Nun soll der Satz auf etwa 336 Euro angehoben werden. Das entspricht in etwa den Bezügen nach Hartz IV.

"Im ersten Halbjahr 2012, also von Januar bis Juni, hat die Stadt Mönchengladbach rund 1,4 Millionen Euro für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ausgegeben", sagt Rütten. Allerdings könne man die Zahlen nicht einfach verdoppeln, um die Jahresausgaben zu errechnen, weil im zweiten Halbjahr häufig weitere Posten wie Nachzahlungen und Abrechnungen mit Versorgern hinzukämen.

Rund 500 Asylbewerber leben in Mönchengladbach. 371 davon sind in so genannten Übergangsheimen untergebracht. Davon gibt es momentan fünf in der Stadt. Weitere 132 Personen — meist Familien mit Kindern — leben in Wohnungen, die ihnen vom Fachbereich Soziales und Wohnen vermittelt wurden. Von den 500 Asylbewerbern sind allerdings nur zirka 300 von den Neuberechnungen der Leistungen betroffen, sagt Rütten.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist die Bundesregierung um Ministerin Ursula von der Leyen verpflichtet, das Gesetz zu überarbeiten und die Sätze anzupassen. Bis zur endgültigen Überarbeitung des Gesetzes verfügte das Gericht eine Übergangsregelung, die die Stadt laut Rütten auch schnellstmöglich umsetzen will.

Zum 1. August sollen die Bezüge neu berechnet werden. "Ob wir die Leistungen dann schon auszahlen können, wissen wir nicht", sagt Rütten. Die Asylbewerber hätten aber jedenfalls den Anspruch auf die neu berechneten Sätze, der gegebenenfalls rückwirkend erfüllt würde. "Die Berechnung ist etwas schwierig, weil ein Teil der Bezüge auch als Sachleistung herausgegeben wird", erklärt Rütten.

(RP)
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