Mönchengladbach: Aus dem Gerichtssaal ins Gefängnis
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 09.10.2009Mönchengladbach (RPO). Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in neun Fällen hat die Jugendkammer des Landgerichts gestern den Angeklagten (58) zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt.
Außerdem ordnete das Gericht für den "gefährlichen Hangtäter mit hohem Rückfallrisiko" Sicherungsverwahrung an. Damit endete gestern ein Fall, der nach einer Panne bei der Mönchengladbacher Staatsanwaltschaft großes Aufsehen erregt hatte. Nach neun Monaten Untersuchungshaft musste der 58-Jährige auf freien Fuß gesetzt werden, weil die Staatsanwaltschaft bei der Anklageschrift gebummelt hatte.
Der leitende Oberstaatsanwalt Heinrich Franzen und Behördenchef musste seinen Stuhl räumen. Aber das öffentliche Interesse richtete sich auch weiterhin auf den Viersener. Der 58-Jährige musste seine Wohnung in Viersen-Süchteln verlassen, weil Nachbarn mit dem mutmaßlichen Kinderschänder nichts zu tun haben wollten. Der Mann wurde von der Polizei überwacht. Er wich nach Mönchengladbach aus. Aber auch hier war er auf der Flucht. Der angebliche Pädophilenjäger, so hatte er sich in seiner Nachbarschaft vorgestellt, musste ständig seinen Aufenthaltsort wechseln.
Vor Gericht spielte er dann konsequent die Rolle des Opfers. Die meisten Vorwürfe bestritt er. Vor den kindlichen Opfern gab er die Figur des liebevollen Vaters. Doch am Ende wurde er durch zwei Videos und einen Handyreport überführt. Bei deren Vorführung war es unübersehbar, wie er die Mädchen manipulierte und sie für seine pädophilen sexuellen Phantasien benutzte. Eine Elfjährige war es dann, die ihn mit ihrer Zeugenaussage unter Ausschluss der Öffentlichkeit eindeutig belastete.
Mit mehreren Beweisanträgen versuchte der Angeklagte, den Prozess zu beeinflussen. Vergeblich. Außerdem konnte er den Gerichtssaal zum ersten Mal nicht als freier Mann verlassen. Der Kammervorsitzende Lothar Beckers ordnete für den Angeklagten Untersuchungshaft an. Land und Leute Seite A3
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