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Mönchengladbach: Aussageverweigerung: Kein Wort von Erol P.

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 30.10.2007

Mönchengladbach (RPO). Wegen Doppelmordes aus Heimtücke und niedrigen Beweggründen steht Erol P. seit gestern vor dem Gladbacher Schwurgericht. Auf offener Straße soll der 39-Jährige am 9. März Frau und Tochter erschossen haben. Außerdem wirft die Staatsanwaltschaft dem Mann mit der türkisch-niederländischen Staatsangehörigkeit einen weiteren Mordversuch an seinem 12-jährigen Sohn und Vergewaltigung einer Schwester der Ehefrau vor.

Wie angekündigt, begann der Prozess gestern unter massiven Sicherheitsvorkehrungen. Medienvertreter und Zuhörer füllten den Schwurgerichtssaal. Dann kam das Prozessgeschehen unerwartet ins Stocken. „Unser Mandant macht von seinem Aussageverweigerungs-Recht Gebrauch“, erklärte Rainer Pohlen, einer der beiden Verteidiger des Angeklagten. Erol P., bekleidet mit einem offenen weißen Hemd unter einem dunklen Pullover, wolle weder zur Person noch zur Sache aussagen. Der schweigende Mann verfolgte sowohl diese Erklärung als auch die Verlesung der Anklageschrift ohne sichtbare Gefühlsregung.

Dass das Szenario an der Frankenstraße einer Hinrichtung glich, wurde gestern schnell deutlich. Zur Vorgeschichte: Zur Tatzeit lebte Erol P. seit einem Jahr von seiner Ehefrau getrennt. Er wohnte in den Niederlanden. Die Ehefrau (37) lebte mit den drei gemeinsamen Kindern in der ehelichen Wohnung in Rheydt. Am 9. März trafen der Mann und dessen Familie vor dem Rheydter Familiengericht im Streit um das Umgangsrecht mit den Kindern aufeinander. Es gab keine Einigung. Wütend verließ Erol P. das Gebäude. Offensichtlich wartete er bereits vor dem Wohnhaus, als die Frau mit den drei Kindern eintraf.Sofort soll er einen Schuss auf Rukiye P. abgegeben haben. Als sie zu Boden fiel, soll er einen Fuß auf ihren Körper gestellt und ihr noch zweimal in den Kopf geschossen haben. Sie starb noch am Tatort. Danach soll der Angeklagte seine 18-jährige Tochter mit zwei Kopfschüssen getötet haben. Ein Sohn (12) konnte dem Schützen entkommen.

Psychische Probleme?

Erol P., der sich damals bei der Polizei als Täter zu erkennen gab, will dazu beim nächsten Prozesstermin aussagen, kündigte die Verteidigung an. Das Mordmotiv der Heimtücke wird von ihr in Zweifel gezogen, erklärte Rainer Pohlen anschließend. Die Opfer seien schließlich nach dem Familienrechtsstreit nicht mehr arglos gewesen. Im übrigen sei Erol P. möglicherweise wegen psychischer Probleme nur vermindert schuldfähig, so der Verteidiger. Allerdings erwähnte er dabei nicht, dass sich Erol P. bisher einer Untersuchung auf seine strafrechtliche Verantwortlichkeit durch einen psychiatrischen Gutachter verweigert hat.

Quelle: RP

 
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