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Mönchengladbach: Autobahn-Drängler muss 2400 Euro zahlen

VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 25.06.2009

Mönchengladbach (RPO). "Nötigung auf der Autobahn" warf der Staatsanwalt dem Angeklagten (66) gestern vor. So soll der frühere Busunternehmer auf der A 61 einen anderen Autofahrer von der Überholspur auf die rechte Spur gedrängt haben. Zuvor soll der Rentner hinter dem Fahrzeug des 30-Jährigen so dicht aufgefahren sein, dass die Kennzeichen nicht mehr zu erkennen waren. Doch der Angeklagte, der in der Vergangenheit siebenmal als Verkehrssünder mit Fahrverboten aufgefallen ist, war sich gestern vor dem Mönchengladbacher Amtsgericht keiner Schuld bewusst. Am Tattag sei der andere Autofahrer auf die A 61 aufgefahren und habe sich sofort vor seinen Wagen auf die linke Spur gesetzt. Er habe stark abbremsen müssen. "Der andere überholte einen Lkw und fuhr danach rechts rüber", so der Angeklagte. Als die Fahrzeuge nebeneinander waren, habe ihm der 30-Jährige den Stinkefinger gezeigt. Beide Fahrzeuge verließen die Autobahn und stießen wenig später auf einem Gladbacher Autowasch-Platz erneut aufeinander. Ein Tankwart stellte sich zwischen die wütenden Männer und rief die Polizei. Der jüngere Autofahrer und dessen Freundin, die mit einem Kleinkind mit im Auto gesessen hatte, schilderten den Vorfall auf der Autobahn anders. "Pass auf das Kind auf, da hinten kommt ein Irrer", habe der Freund gerufen. Die 27-Jährige drehte sich um, sah den "schwarzen großen Wagen fast im Kofferraum". Der Angeklagte betätigte die Lichthupe. Der Jüngere beendete den Überholvorgang und wich schnell nach rechts aus. Vor Gericht gab der Jüngere zu: "Es kann sein, dass ich dann den Stinkefinger gezeigt habe." Der Verteidiger forderte Freispruch für den 66-Jährigen und verwies auf Widersprüche in den Zeugenaussagen. Doch das Gericht war von der Schuld des Dränglers überzeugt und verurteilte ihn wegen Nötigung zu einer Geldstrafe von 2400 Euro. Außerdem muss der 66-Jährige drei Monate auf den Führerschein verzichten .

Quelle: RP

 
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