Mönchengladbach: Autobahndrängler muss 1500 Euro Strafe zahlen
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 13.02.2009Mönchengladbach (RPO). Einen Vorfall, wie er jeden Tag auf deutschen Autobahnen geschieht, musste das Mönchengladbacher Amtsgericht gestern verhandeln. Angeklagt war ein Mann (50), der am 24. April einen anderen Autofahrer auf der Autobahn 61 durch zu dichtes Auffahren in Bedrängnis gebracht haben soll. Der Staatsanwalt nannte das versuchte Nötigung.
Doch der 50-Jährige schüttelte nur unwirsch seine strähnige Lockenmähne und war sich offensichtlich keiner Schuld bewusst. Dabei strich er mit der Hand über einen bunten Federschmuck und erklärte: "Ich bin seit 20 Jahren Indianer, und die sagen immer die Wahrheit." Damals, auf der Autobahn, das wäre doch ganz anders gewesen. Der andere Autofahrer habe ihn geschnitten, als der am Autobahnkreuz Mönchengladbach-Nord auffuhr. "Der ließ mich nicht vorbei. In meinen Augen war das ein notorischer Linksfahrer", beschwerte sich der Angeklagte mit dunkelrotem Kopf. Erst später sei es ihm gelungen, den Nörvenicher mit seinem BMW zu überholen.
Doch der Mann erinnerte sich an den Vorfall auf der A 61 ganz anders. Er war damals im dichten Berufsverkehr unterwegs. Kurz vor der Polizeiwache habe er plötzlich bemerkt, wie er von dem Angeklagten in dessen Fahrzeug bedrängt wurde. Er bekam Angst. Der andere Autofahrer sei ganz dicht aufgefahren. "Ich war noch nicht ganz über die Mittellinie. Da war der schon an mir vorbeigerauscht", erklärte der Zeuge. Der Angeklagte schüttelte den Kopf.
Ein dritter Autofahrer, der damals nur als Beobachter an dem Vorfall beteiligt war, machte gestern die entscheidende Aussage. "Es war ein ganz starkes Auffahren", erinnerte sich der Niederkrüchtener, der sich damals die beiden Autonummern notiert hatte. Der Angeklagte habe mit "Zick-Zack-Fahren" versucht, den BMW an der Leitplanke zu überholen. "Wenn der andere nicht nach rechts ausgewichen wäre, hätte es gekracht", war sich der Zeuge gestern vor Gericht sicher.
Am Ende schloss sich das Gericht dieser Aussage an. Es verurteilte den Angeklagten wegen versuchter Nötigung zu einer Geldstrafe von 1500 Euro (30 Tagessätze zu je 50 Euro) und einem einmonatigen Fahrverbot. Der Indianer geriet außer sich und reagierte mit wütenden Zwischenrufen: "Wegen einer Falschaussage werde ich verurteilt".
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