Frauen in Mönchengladbach verletzt Bahnhofsschläger (15) müssen in Arrest

Mönchengladbach · Das Jugendschöffengericht hat am Dienstag die beiden Schüler (15), die am Pfingstsamstag im Mönchengladbacher Hauptbahnhof zwei Frauen zusammengeschlagen haben, zu Arreststrafen verurteilt. Der junge Haupttäter hatte sich besonders aggressiv gezeigt.

An dieser Stelle im Mönchengladbacher Hauptbahnhof ereignete sich Pfingsten die brutale Tat.

An dieser Stelle im Mönchengladbacher Hauptbahnhof ereignete sich Pfingsten die brutale Tat.

Foto: andreas endermann

Der 15-Jährige, der die 39-jährige und deren 35 Jahre alte Begleiterin verletzte und dabei mit einem Gipsarm zuschlug, schicken die Mönchengladbacher Jugendrichter wegen gefährlicher Körperverletzung für drei Wochen in Jugendarrest. Außerdem muss der Angeklagte, der als Haupttäter gilt, 100 Arbeitsstunden leisten und den "Arbeitslohn" als Schmerzensgeld an die Opfer zahlen. Dem einen Monat jüngeren Schüler konnte nur ein Faustschlag nachgewiesen werden. Allerdings wurde er auch verurteilt, weil er bei seiner Festnahme noch am selben Tag Widerstand gegen einen Bundespolizisten geleistet hatte. Am Ende kam er mit einer Woche Jugendarrest davon.

Zu der Attacke war es gekommen, als die Jungen in der Bahnhofsvorhalle Fußball spielten. Als der Ball einer der Frauen vor die Füße rollte, forderte diese die Jungen auf, mit dem Fußballspielen aufzuhören. Eine Frau erhielt sofort einen Faustschlag ins Gesicht. Als deren Begleiterin schlichten wollte, schlug der Mitspieler ebenfalls zu, mit der Faust und mit dem Gipsarm. Hilferufe von Reisenden hatten damals zwei Beamte der Bundespolizei auf die Attacke aufmerksam gemacht.

Als besonders aggressiv fiel einem Bundespolizisten der Schüler auf, der als erster mit Gewalt auf die Bitte der Frau reagiert hatte. Der Teenager widersetzte sich der Festnahme und versprach: "Beim nächsten Mal kriegt die Frau es richtig". Ähnlich aggressiv soll auch die Mutter des 15-Jährigen reagiert haben, als sie den Sohn aus der Wache abholen wollte. "Wenn mein Sohn redet, haben deutsche Frauen den Mund zu halten", soll die Mutter gesagt haben, erinnerte sich der Bundespolizist. Dem Haupttäter war damals zunächst die Flucht gelungen. Tage später wurde er jedoch ebenfalls festgenommen.

Der Staatsanwalt hatte für die Bahnhofsschläger jeweils vier Wochen Jugendarrest gefordert. Aber die Jugendrichter hatten berücksichtigt, dass die Schüler, die bei der Polizei zwar schon oft aufgefallen waren, noch nie verurteilt wurden und daher als Ersttäter gelten. Der Anklagevertreter erwägt, Berufung gegen das Urteil einzulegen.

(top/csi/top/felt/jco)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort