Mönchengladbach: Beim Ponyfüttern zwei Kinder missbraucht
VON INGRID KRÜGER - zuletzt aktualisiert: 10.02.2010Mönchengladbach (RPO). Immer wieder stockte der Angeklagte und brach in Tränen aus, als er jetzt vor der Ersten Jugendkammer schilderte, was er im September in Grevenbroich zwei kleinen Mädchen angetan hat. Dabei stand der Vater eines 17-jährigen Sohnes nicht zum ersten Mal wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vor Gericht. Bereits 1999 war der Hilfsarbeiter (40) zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden, weil er sich an zwei Neffen vergriffen hatte.
Diesmal ging es um zwei Mädchen, die acht Jahre alte Nichte des Angeklagten und ein fünfjähriges Nachbarskind. Am 20. September half er einem Nachbarn auf dessen Baustelle. "Wie immer hatte ich auch an dem Tag sehr viel Bier getrunken", erinnerte sich der 40-Jährige. Nachmittags schlug er der Nichte und dem jüngeren Kind vor, auf der Wiese hinter dem Wohnhaus "Tiere zu füttern". Die Kinder zogen mit dem Onkel und einer Tüte Brot los.
Kaum auf der Wiese angekommen, rief der Mann seine Nichte zu sich. Hier kniete er sich hinter die Achtjährige, zog ihr die Hose herunter und verging sich an dem Kind. Danach griff er auch nach der Fünfjährigen und streichelte das kleine Mädchen zwischen den Beinen – über der Kleidung. Noch am gleichen Abend wurde der Mann festgenommen.
Erklären konnte der Angeklagte sein Verhalten nicht. Überraschend gab er gestern einen weiteren Fall zu. So hatte er sich schon einmal im Juli vergangenen Jahres an der Fünfjährigen vergriffen. Die Staatsanwältin erstattete Nachtragsanklage. Der Angeklagte, ein Analphabet mit intellektueller Minderbegabung, sei sexuell nicht auf Kinder fixiert, war das Ergebnis eines psychiatrischen Gutachtens.
Eine eingeschränkte Schuldfähigkeit konnte der Gutachter wegen des hohen Alkoholkonsums nicht ausschließen. Der Angeklagte sei selbst als Kind von Männern aus der Familie missbraucht worden. Am Ende verurteilte ihn die Jugendkammer wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in zwei Fällen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten.
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