Mönchengladbach: Betriebsrat für 28 000 Kirchenkräfte
VON HOLGER HINTZEN - zuletzt aktualisiert: 27.05.2008Mönchengladbach (RPO). In einen Kampf gegen weiteren Stellenabbau in kirchlichen und caritativen Einrichtungen des Bistums Aachen, glaubt Josef Wählen vorerst nicht ziehen zu müssen. „Es wird weiter gespart werden müssen. Aber nachdem das Bistum kürzlich einen positiven Haushalt vorgelegt hat, rechne ich nicht damit, dass es weitere Freistzungen geben wird“, sagt der 50-jährige, frisch gekürte Vorsitzende der Diözesanen Arbeitsgemeinschaft der Mitarbeitervertretungen (DiAg Mav). Genug zu tun hat er in dem Amt gleichwohl: Immer größere Arbeitsbelastung in Krankenhäusern und Altenheimen, Auslagern von Aufgaben an Unternehmen – das gibt es nicht nur in der privaten Wirtschaft.
Hieße der „Konzern“, in dem Wählen arbeitet, nicht „Katholische Kirche“ wäre der 50-Jährige so etwas wie der Gesamtbetriebsrats-Vorsitzende von 28 000 Kollegen. Doch weil Wählen im Neuwerker Ordens-Krankenhaus der Salvatorianerinnen angestellt ist, muss er mit dem Bischof und dem Generalvikar verhandeln, wenn er etwas für die Beschäftigten von kirchlichen und caritativen Krankenhäusern, Heimen, Sozialen Diensten, Kindergärten und Pfarreien erreichen will. Ein Job, den Wählen nach mehr als zwei Jahrzehnten in unterschiedlichen Gremien nun an der Spitze einer Arbeitsgemeinschaft von 330 Mitarbeitervertretungen im ganzen Bistum leistet.
„Druckmittel? Haben wir keine“
Die Bedingungen für diese Tätigkeit zu verbessern, sieht der Hückelhovener als eine wichtige Aufgabe an. Eine neue Mitarbeiterordnung, die zwar von den Vertretern der Beschäftigten vorbereitet, aber von der Deutschen Bischofskonferenz erlassen werden muss, gehört dazu. Im Vergleich zum Betriebsverfassungsgesetz in der Privatwirtschaft setzt die Ordnung in kirchlichen und caritativen Einrichtungen stärker auf Harmonie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. „Druckmittel? Haben wir keine“, sagt Wählen. Ein Streikrecht gibt es nicht; die Kommissionen, die Gehälter der Beschäftigten aushandeln sind zu gleichen Teilen aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretern besetzt. „Ein Antrag muss von 75 Prozent der Mitglieder befürwortet werden – sonst ist er nicht beschlossen“, erklärt Wählen.
Und so kann der Arbeitsgemeinschafts-Vorsitzende auch nicht mit an jedem Verhandlungstisch sitzen. Es geht es mehr darum, die Mitarbeitervertretung einer Einrichtung zu beraten und zu unterstützen. Darum liegt ihm auch die Fortbildung der Vertreter am Herzen. „Die müssen sich auskennen – und auch die Zeit haben, ihre Aufgabe wahrzunehmen.“
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