Mönchengladbach Betrug mit Rauchmelder-Plagiaten aus China

Mönchengladbach · Wegen gemeinschaftlichen Betruges, Urkundenfälschung, Verstößen gegen das Markengesetz und Abgabe von falschen eidesstattlichen Versicherungen stehen in der kommenden Woche zwei Geschäftsführer von Ex-und Importfirmen vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mönchengladbacher (46) und dem Mitangeklagten (61) aus Osterholz-Scharmbeck vor, in der Zeit von Januar 2004 bis August 2005 in China gefälschte Rauchmelder nach Deutschland importiert und über Baumärkte und Discounter vertrieben zu haben. Dabei sollen die Angeklagten in wechselnder Beteiligung falsche Produkteigenschaften vorgespiegelt und die Rauchmelder mit falschen Gütesiegeln, unter anderem auch von der Stiftung Warentest, versehen haben.

Als Opfer des Betrugs tauchen in der Anklage Namen von bekannten Unternehmen auf, so auch von Aldi -Süd, der Warenhandelsgesellschaft Plus, des Baumarktes Praktiker und von den Globus-Fachmärkten. So soll allein Aldi-Süd bei dem Verkauf der funktionsuntüchtigen Rauchmelder nach einem Produktrückruf einen Gesamtschaden von 300 000 Euro erlitten haben.

Laut Anklage soll der 61-jährige Geschäftsführer zunächst die Originalrauchmelder eines Hongkonger Unternehmens, die mit einem echten Sicherheitssiegel ausgestattet gewesen seien, vertrieben haben. Aber 2004 soll der Mönchengladbacher Import-und Export-Unternehmer eine chinesische Firma damit beauftragt haben, Rauchmelder herzustellen, die dem echten Produkt äußerlich und technisch täuschend ähnlich gewesen sein sollen. Davon ist die Staatsanwaltschaft überzeugt.

Danach sollen sich die Angeklagten geeinigt haben, Rauchmelder-Plagiate in großen Mengen in die Bundesrepublik einzuführen und damit diverse Discounter und Baumärkte zu täuschen. Der Mönchengladbacher soll für die Herstellung und Einfuhr der Plagiate zuständig gewesen sein. Der 61-jährige Mitangeklagte soll Zertifikate über Produkteigenschaften besorgt haben, die tatsächlich für die gefälschten Rauchmelder nicht vorhanden waren. Für den Prozess vor der 8. Strafkammer des Landgerichts sind sieben Termine geplant und insgesamt 32 Zeugen geladen.

(RP)
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